Die Meisterinnen- und Meisterausbildung

Der Meisterbrief bildet die höchste Stufe der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung, vermittelt werden wichtige Kompetenzen im Fachbereich wie auch im unternehmerischen Handeln.
Die für die Meisterinnen- und Meisterausbildung zuständige Behörden sind die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstellen an den jeweiligen Landeslandwirtschaftskammern .
Abschluss, Berechtigungen und Chancen
Die Ausbildung zur Meisterin beziehungsweise zum Meister wird mit der Meisterprüfung abgeschlossen, mit dieser sind Berechtigungen, finanzielle Vorteile und Anerkennungen verbunden:
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen in der Landwirtschaft und im Gewerbe
- Ersatz der gewerblichen Unternehmerprüfung
- Zulassung zur Berufsreifeprüfung
- Ersatz des Fachbereiches bei der Berufsreifeprüfung
- Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen bzw. Gewährung höherer Förderintensitäten
Zulassungsbestimmungen zur Meisterprüfung
- Nachweis von Praxiszeiten, erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges und ein Mindestalter von 21 Jahren.
- Die Landesregierungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachsicht für die Zulassung erteilen, wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht zutrifft.
- In einigen Bundesländern gibt es einen erleichterten Zugang für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits Betriebsführerinnen und Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind.
- Absolventinnen und Absolventen höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten können nach zweijähriger Praxis ebenfalls zur Meisterprüfung antreten.
Teile der Meisterprüfungen
- Fachspezifischer Teil
- Betriebs- und Unternehmensführung
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
- Hausarbeit oder Projektarbeit
- Fachrichtungen
In allen 15 regulären Lehrberufen der Land- und Forstwirtschaft können Meisterausbildungen durchgeführt werden.