Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die Verordnung (EU) 2024/1991 verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und dafür nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten. Österreich erstellt den nationalen Wiederherstellungsplan gemeinsam mit den Bundesländern und unter Einbindung von Wissenschaft, Sozialpartnerschaft, Interessenvertretungen, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit.