Wasserentnahmeregister: Mehr Transparenz für Österreichs Wasserressourcen
Um die Wasserversorgung auch in Zukunft langfristig abzusichern und die Auswirkungen des Klimawandels besser bewerten zu können, arbeitet das BMLUK derzeit an der Einführung eines digitalen Wasserentnahmeregisters. Ziel ist es, künftig einen besseren Überblick über tatsächliche Wasserentnahmen zu erhalten und damit die wasserwirtschaftliche Planung weiter zu verbessern.
Das geplante Register ist im Regierungsprogramm verankert. Es soll vor allem dazu dienen, Entwicklungen des Wasserhaushalts langfristig analysieren zu können – etwa im Zusammenhang mit Trockenperioden, steigender Verdunstung oder regionalen Belastungen von Grundwasserkörpern. Bereits seit rund eineinhalb Jahren laufen dazu vorbereitende Arbeiten des BMLUK gemeinsam mit den Bundesländern. Dabei wurden die rechtlichen, technischen und wasserwirtschaftlichen Grundlagen für ein zukünftiges digitales Register erarbeitet.
Geplant ist eine Meldepflicht für größere Wasserentnahmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Derzeit wird die Wasserentnahmeregisterverordnung vorbereitet. Das Register selbst soll schrittweise aufgebaut werden. Zunächst werden die Bundesländer allgemeine Informationen aus bestehenden wasserrechtlichen Bewilligungen eintragen – etwa zur Art der Wasserentnahme oder zur Entnahmestelle. All jene Wasserberechtigten, die über größere bewilligte Entnahmemengen verfügen, sollen künftig ihre tatsächlichen Wasserentnahmen messen und digital melden. Ab wann das Register einsatzbereit sein wird steht noch nicht genau fest, da alte Bescheide digitalisiert werden müssen und es somit eines der größten Digitalisierungsprojekte in der Wasserwirtschaft überhaupt darstellt.
Zukunftsorientierte Lösungen schaffen
Das Wasserentnahmeregister dient dabei vor allem der langfristigen Planung und Analyse. Für akute regionale Trockenheitssituationen oder kurzfristigen Wassermangel bestehen bereits heute rechtliche Möglichkeiten. So können Wasserrechtsbehörden schon jetzt festlegen, dass Wasser nur entnommen werden darf, solange bestimmte Grundwasserstände nicht unterschritten werden.
Zusätzlich bildet der Trinkwassersicherungsplan des BMLUK den strategischen Rahmen für den Umgang mit Trockenheit und möglichen Versorgungssituationen. Darin werden Handlungsoptionen für Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und Länder dargestellt, um die Trinkwasserversorgung auch unter herausfordernden Bedingungen langfristig sicherzustellen.
Weitere Informationen
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