Wasserentnahmeregister startet in die Umsetzung

PK Wasserentnahmeregister
Foto: Rene Hemerka

Die Regierungsparteien haben sich auf die Verordnung zum Wasserentnahmeregister geeinigt. Umweltminister Norbert Totschnig präsentierte am 2. Oktober 2026 die nächsten Schritte. Der Verordnungsentwurf geht nun für vier Wochen in Begutachtung. Mit dem Wasserentnahmeregister werden künftig wasserwirtschaftlich relevante Wasserentnahmen gemessen und digital gemeldet.

Bei einer Pressekonferenz im BMLUK wurde am 2. Oktober der aktuelle Stand zum Wasserentnahmeregister vorgestellt. Mit der Einigung auf die Verordnung wird ein Vorhaben aus dem Regierungsprogramm 2025–2029 umgesetzt. Das Register wird schrittweise aufgebaut und soll künftig eine verlässliche Datengrundlage für die mittel- und langfristige Planung der österreichischen Wasserwirtschaft schaffen.

Link zur Presseaussendung: Wasserentnahmeregister geht in Begutachtung

Warum braucht es ein Wasserentnahmeregister?

In wasserrechtlichen Bewilligungen ist festgelegt, welche Wassermengen maximal entnommen werden dürfen. Wie viel Wasser tatsächlich entnommen wird, konnte bisher jedoch vielfach nur abgeschätzt werden. Genau hier setzt das Wasserentnahmeregister an.

Künftig werden relevante Wasserentnahmen ab festgelegten Schwellenwerten gemessen und digital gemeldet. Damit entsteht eine bessere Datengrundlage, um tatsächliche Wasserentnahmen über längere Zeiträume zu beurteilen und die Nutzung der Wasserressourcen vorausschauend zu planen.

Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels gewinnt diese Datengrundlage an Bedeutung. Trockenperioden, höhere Temperaturen und eine steigende Verdunstung verändern den österreichischen Wasserhaushalt. Verlässliche Daten helfen dabei, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Wasserressourcen mittel- und langfristig zu sichern.

Das Register wird schrittweise eingeführt

Das Wasserentnahmeregister wird schrittweise aufgebaut. Maßgeblich für die Registerpflicht sind die bewilligten Entnahmemengen und festgelegte Schwellenwerte. Kleine Entnahmen, etwa aus gewöhnlichen Haus- und Hofbrunnen, werden nicht erfasst.

Ab 1. Juli 2029 werden im ersten Schritt die größten Grundwasserentnahmen registriert, etwa in der kommunalen Wasserversorgung, der Industrie und der Landwirtschaft. Die erstmalige Meldung der tatsächlich entnommenen Mengen ist für diese Anlagen ab 2031 vorgesehen.

Ab 1. Jänner 2032 soll die Registerpflicht auf weitere Grundwasserentnahmen und größere Entnahmen aus Oberflächengewässern ausgeweitet werden. Für diese zweite Stufe ist die erstmalige Meldung ab 2033 geplant. 

In der ersten Stufe werden vorraussichtlich rund 2.750 Anlagen erfasst, im weiteren Ausbau könnten es rund 10.600 Anlagen.

Größtes Digitalisierungsprojekt der österreichischen Wasserwirtschaft

Das Wasserentnahmeregister ist das größte Digitalisierungsprojekt in der österreichischen Wasserwirtschaft. Das BMLUK baut dafür die digitale Datenstruktur auf, die Bundesländer tragen vorhandene Informationen aus wasserrechtlichen Bewilligungen ein und bereiten teilweise noch analoge Unterlagen auf. So entsteht schrittweise eine einheitliche und vergleichbare Datengrundlage für ganz Österreich.

Mit den künftig gemeldeten Entnahmemengen können Entwicklungen über längere Zeiträume besser beurteilt und die Wasserressourcen vorausschauend geplant werden. Das Register ist damit ein mittel- und langfristiges Planungsinstrument und keine Sofortmaßnahme bei akuten Trockenperioden oder regionalen Engpässen. Für die Sicherung der Trinkwasserversorgung bildet der Trinkwassersicherungsplan den Rahmen für Vorsorge und abgestimmtes Handeln.