Veröffentlichungen
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Studien, Gutachten & Umfragen
Gemäß Artikel 20, Absatz 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes haben alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten zu veröffentlichen. -
Kampagnen
Gemäß § 2 Absatz 1b des Medienkooperations- und Förderungstransparenzgesetzes sind Berichte über Informationskampagnen, die 150.000 Euro überschreiten, zu veröffentlichen sowie zusätzlich Wirkungsanalysen bei Kampagnen über 1.000.000 Million Euro.