Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Natur herstellen, Lebensgrundlage sichern
Die Verordnung (EU) 2024/1991 verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und dafür nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten. Österreich erstellt den nationalen Wiederherstellungsplan gemeinsam mit den Bundesländern und unter Einbindung von Wissenschaft, Sozialpartnerschaft, Interessenvertretungen, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit.
Aber was heißt das konkret?
Die Wiederherstellung der Natur bedeutet die Sicherung zentraler Lebensgrundlagen: Wasser, Böden, Wälder, Bestäubung, Ernährungssicherheit, Schutz vor Hitze und Hochwasser sowie regionale Lebensqualität. Die Umsetzung erfolgt nicht gegen die Menschen vor Ort, sondern gemeinsam mit jenen, die Flächen bewirtschaften, schützen, nutzen und gestalten.
Der österreichische Wiederherstellungsplan soll diese bestehenden Leistungen sichtbar machen, fachlich bündeln und dort ergänzen, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Entscheidend ist ein praxistauglicher Weg!
Worum geht es bei der Wiederherstellungsverordnung?
Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist seit 18. August 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten. Ziel ist es, geschädigte Ökosysteme schrittweise wieder in einen besseren Zustand zu bringen und ihre Leistungen für Mensch, Wirtschaft und Natur langfristig zu sichern. Konkret sollen bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU Wiederherstellungsmaßnahmen eingeleitet werden
Betroffen sind unterschiedliche Lebensräume und Nutzungsbereiche, darunter Wälder, Flüsse, Moore, Agrarlandschaften, städtische Ökosysteme und Lebensräume geschützter Arten. Die Verordnung ist damit nicht nur ein Naturschutzinstrument, sondern auch relevant für Klimawandelanpassung, Bodenschutz, Wasserrückhalt, Hochwasserschutz, Ernährungssicherung und regionale Entwicklung. Für Österreich ist entscheidend, dass die Umsetzung auf bestehenden Strukturen aufbaut, regionale Unterschiede berücksichtigt und gemeinsam mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren erfolgt.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis September 2026 nationale Wiederherstellungspläne vorzulegen. Diese sollen konkrete Maßnahmen enthalten und in enger Abstimmung mit relevanten Interessensgruppen entwickelt werden. Dazu zählen unter anderem Landnutzerinnen und Landnutzer, Regionen, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Wirtschaft. In Österreich wird der nationale Wiederherstellungsplan in enger Kooperation zwischen Bund und Bundesländern, sowie unter Einbindung fachlicher Expertinnen und Experten, Stakeholdern und in einem weiteren Schritt auch mit Einbindung der breiten Öffentlichkeit erarbeitet.
Was bereits passiert
Österreich beginnt bei der Wiederherstellung der Natur nicht bei null. In vielen Bereichen werden bereits seit Jahrzehnten Maßnahmen umgesetzt, die Böden schützen, Wälder klimafitter machen, Gewässer ökologisch verbessern, Arten und Lebensräume erhalten oder Gemeinden bei Grünräumen und Wasserrückhalt unterstützen.
Die Karte zeigt beispielhaft, welche bestehenden Programme, Projekte und Initiativen bereits zur Wiederherstellung der Natur beitragen – von ÖPUL-Maßnahmen in der Landwirtschaft über Waldfonds-Projekte und LIFE-Projekte bis hin zu Gewässerrenaturierungen, Moor- und Artenschutzprojekten.
Damit wird sichtbar: Naturwiederherstellung ist keine neue Aufgabe ohne Vorarbeiten. Österreich kann auf vorhandene Erfahrungen, bewährte Instrumente und konkrete Projekte in den Regionen aufbauen.
Agrarumweltprogramm
Österreichs Landwirtschaft leistet bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Lebensräume. Viele Maßnahmen, die für die Naturwiederherstellung wesentlich sind, werden von Bäuerinnen und Bauern schon umgesetzt – freiwillig, standortangepasst und im Zusammenspiel von Produktion, Landschaftspflege und Naturschutz. Österreich gilt europaweit als Vorreiter bei freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen. Mit dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft, kurz ÖPUL, verfügt Österreich über ein in Europa besonders breit angelegtes und etabliertes Instrument, das Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsleistungen in der Landwirtschaft gezielt unterstützt. Die hohe Beteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe zeigt, dass freiwillige Maßnahmen ein wirksamer Weg sein können, um Naturschutz und landwirtschaftliche Bewirtschaftung gemeinsam weiterzuentwickeln.
ÖPUL
Austrian Moor Restoration (AMooRe)
Mit dem Projekt LIFE AMooRe wird in Österreich bereits konkret an der Sicherung und Wiederherstellung von Mooren und Torfböden gearbeitet. Das Projekt unterstützt die Umsetzung der Moorstrategie Österreich 2030+ und verbindet direkte Maßnahmen vor Ort mit dem Aufbau von Wissen, Planungskompetenz und Entscheidungsgrundlagen für den künftigen Moorschutz. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Verbesserung des Wasserhaushalts, die Wiederherstellung moortypischer Lebensräume und die Stärkung des Fachwissens über Moore und Torfböden.
LIFE AMooRe – Austrian Moor RestorationWaldumbau: Renaturierung, die bereits stattfindet
Viele Maßnahmen, die heute unter „Renaturierung“ oder „Wiederherstellung der Natur“ diskutiert werden, sind in Österreich keineswegs neu. Gerade im Wald wird seit Jahren daran gearbeitet, Bestände stabiler, artenreicher und klimafitter zu machen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Waldumbau. In vielen Regionen wurden in der Vergangenheit gleichförmige, wenig strukturierte Bestände aufgebaut, die heute durch Trockenheit, Stürme, Borkenkäfer, Schneebruch, Hitze und Waldbrand zunehmend unter Druck geraten. Deshalb wird aktiv daran gearbeitet, standortangepasste Mischwälder zu entwickeln, Naturverjüngung zu unterstützen, die Baumartenvielfalt zu erhöhen und die Widerstandskraft der Wälder zu stärken.
Unterstützt wird diese Entwicklung unter anderem durch den Waldfonds. Gefördert werden Maßnahmen zur Entwicklung klimafitter Wälder, zur Verbesserung der Baumartenzusammensetzung, zur Waldpflege, zur Wiederaufforstung nach Schadereignissen, zur Vorbeugung gegen Waldschäden sowie zur Förderung der Biodiversität im Wald.
Gewässerrenaturierung
Gewässerrenaturierung bedeutet, Flüsse, Bäche, Auen und Uferbereiche wieder naturnäher zu gestalten. Viele österreichische Gewässer wurden in der Vergangenheit begradigt, verbaut oder durch Kraftwerke, Hochwasserschutzanlagen und intensive Nutzung verändert. Dadurch gingen natürliche Lebensräume verloren, Fische konnten nicht mehr wandern, Auen wurden vom Fluss abgeschnitten und die Selbstreinigungskraft der Gewässer nahm ab.
Bei konkreten Projekten wurden Gewässer wieder stärker vernetzt, Wanderhindernisse für Fische reduziert, Ufer naturnäher gestaltet und Auen wieder besser an Flüsse angebunden. Durch die Schaffung von mehr Raum für Gewässer entstehen neue Lebensräume, Hochwasser kann besser zurückgehalten werden und die ökologische Funktionsfähigkeit der Flüsse und Bäche wird verbessert.
UmsetzungsprojekteAusgewählte Beispiele für die bestehende Maßnahmen und Projekte zur Wiederherstellung der Natur
Auf der Karte werden ausgewählte Beispiele bestehender Maßnahmen und Projekte zur Wiederherstellung der Natur in Österreich vorgestellt. Sie zeigen, wie vielfältig Naturschutz in der Praxis umgesetzt wird – von der Renaturierung von Gewässern und Mooren über die Pflege wertvoller Lebensräume bis hin zur Förderung der Artenvielfalt in Kulturlandschaften. Die ausgewählten Projekte stehen für eine Vielzahl von Beispielen, die sichtbar machen, wo bereits konkrete Schritte gesetzt werden, um Ökosysteme zu stärken, Lebensräume zu vernetzen und die Natur langfristig widerstandsfähiger zu machen.
Der Weg zum nationalen Wiederherstellungsplan
Prozess zur Erstellung des österreichischen Wiederherstellungsplans
Die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans erfolgt in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Bundesebene und den neun Bundesländern. Zudem wird auf die Einbindung von Wissenschaft, Sozialpartnerschaft, Interessensträgern, wie der Zivilgesellschaft, und der breiten Öffentlichkeit wert gelegt.
Denn nur so kann sichergestellt werden, dass unterschiedliche, insbesondere regionale, Bedürfnisse berücksichtigt werden, verschiedene Perspektiven und Interessenslagen einfließen und der so erstellte gesamtösterreichische Wiederherstellungsplan breite Akzeptanz erfährt und mitgetragen wird.
Bund und Bundesländer verständigten sich Anfang 2025 auf einen konkreten Erstellungsprozess, der eine effiziente und abgestimmte Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans sicherstellt. Der Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses der notwendigen Prozessschritte und die Einrichtung einer Arbeitsstruktur waren und sind für die laufende Kooperation zentral. Die Gesamtkoordination des Prozesses liegt in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). Die untenstehende Abbildung verdeutlicht die Struktur des Erstellungsprozesses.
Wer arbeitet daran? Die fachliche und operative Ebene:
Wie gehts weiter? Die Meilensteine zum österreichischen Wiederherstellungsplan
Worum geht es bei der Wiederherstellung der Natur?
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur legt Ziele fest, um geschädigte Ökosysteme schrittweise wieder in einen besseren Zustand zu bringen. Dazu zählen unter anderem Lebensräume in der Landwirtschaft, Wälder, Gewässer, Moore, städtische Grünräume sowie Lebensräume für Bestäuber und andere Arten.
Gesunde Böden, sauberes Wasser, klimafitte Wälder, artenreiche Wiesen, lebendige Flüsse und Bestäuber sind wichtige Grundlagen für Ernährung, Gesundheit, Wirtschaft und Lebensqualität. Die Wiederherstellung soll daz beitragen, diese Lebensgrundlagen langfristig zu sichern.
Ja. Die EU-Verordnung ist rechtlich verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Österreich erarbeitet dafür einen nationalen Wiederherstellungsplan, der zeigt, wie die Ziele in Österreich umgesetzt werden sollen.
Ziel ist eine wirksame, praxistaugliche und regional nachvollziehbare Umsetzung. Österreich setzt dabei so weit wie möglich auf bestehende Programme, Förderungen, Beratung, regionale Lösungen und freiwillige Beiträge – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
Wie wird die Verordnung in Österreich umgesetzt?
Der nationale Wiederherstellungsplan ist das zentrale Umsetzungsinstrument. Er beschreibt, welche Maßnahmen Österreich zur Wiederherstellung der Natur setzen will, wo Handlungsbedarf besteht und wie bestehende Programme und Instrumente genutzt werden können.
Nein. In Österreich werden bereits viele Maßnahmen umgesetzt, etwa über ÖPUL, den Waldfonds, die Gewässerbewirtschaftung, den Biodiversitätsfonds, LIFE-Projekte und zahlreiche regionale Initiativen. Der Wiederherstellungsplan soll auf diesen Erfahrungen und bestehenden Instrumenten aufbauen.
Bestehende Maßnahmen und Programme werden im Zuge der Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans erhoben und fachlich geprüft. Soweit sie zur Erreichung der Ziele der Verordnung beitragen und den rechtlichen Anforderungen entsprechen, können sie bei der Darstellung und Umsetzung berücksichtigt werden. Österreich beginnt daher nicht bei null, sondern baut auf bestehenden Leistungen, Erfahrungen und Instrumenten auf.
Der Plan wird unter Einbindung von Bund, Ländern, Fachleuten, Interessenvertretungen, Gemeinden, Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Zivilgesellschaft sowie der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet.
Die fachliche Arbeit erfolgt in thematischen Arbeitsgruppen zu zentralen Bereichen der Verordnung. Dazu zählen unter anderem landwirtschaftliche Ökosysteme, Wald, Gewässer, städtische Ökosysteme, Lebensräume und Bestäuber.
Was bedeutet die Verordnung für Land- und Forstwirtschaft sowie Grundeigentum?
Nein. Die Verordnung gibt Ziele vor. Wie Österreich diese Ziele erreicht, wird im nationalen Wiederherstellungsplan konkretisiert. Ziel ist eine praxistaugliche Umsetzung, die bestehende Programme, Förderungen, Beratung, regionale Lösungen und freiwillige Beiträge bestmöglich nutzt.
Nein, Wiederherstellung der Natur bedeutet nicht Stilllegung. Im Gegenteil: Es bedeutet zum Beispiel die Anlage von Blühflächen, Hecken, Gewässerrandstreifen, standortangepasste Bewirtschaftung, Waldumbau oder die Pflege artenreicher Wiesen.
Ja. Ernährungssicherheit, nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung sowie soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Ziel ist es, Natur, Nutzung und regionale Entwicklung bestmöglich zusammenzudenken.
Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind Transparenz, Planbarkeit und nachvollziehbare Entscheidungen besonders wichtig. Der nationale Wiederherstellungsplan wird unter Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure erarbeitet. Wo Maßnahmen erforderlich sind, sollen faire, praxistaugliche und gemeinschaftliche Lösungen im Vordergrund stehen.
Im Wald stehen insbesondere der klimafitte Waldumbau, die Erhöhung der Klimastabilität, die Förderung der Biodiversität, die Sicherung der Schutzfunktionen sowie eine nachhaltige Waldbewirtschaftung im Mittelpunkt.
Was bedeutet die Verordnung für Gemeinden, Gewässer und Hochwasserschutz?
Gemeinden sind wichtige Partner bei der Umsetzung. Viele Themen betreffen den kommunalen Bereich direkt, etwa Stadtgrün, Entsiegelung, Wasserrückhalt, Hitzevorsorge, Raumplanung, Gewässerräume und Lebensqualität. Die Website informiert laufend über relevante Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten.
Lebendige Flüsse, Bäche und Auen leisten einen wichtigen Beitrag für Biodiversität, Wasserrückhalt, Kühlung und Hochwasserschutz. Maßnahmen sollen dort gesetzt werden, wo sie fachlich sinnvoll, regional machbar und mit öffentlichen Interessen vereinbar sind.
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen?
Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten werden auf dieser Website veröffentlicht. Rückmeldungen aus Beteiligungsformaten werden gesichtet, fachlich geprüft und in die weitere Arbeit einbezogen.
Eingelangte Rückmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und an die zuständigen fachlichen Arbeitsgruppen weitergeleitet. Dort werden sie im Rahmen der weiteren Ausarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans berücksichtigt. Weitere Informationen zu den fachlichen Stellungsnahmen des Beteiligungsverfahrens
Wo gibt es weitere Informationen?
Aktuelle Informationen werden laufend auf dieser Website veröffentlicht. Ergänzend informiert das BMLUK über Veranstaltungen, Aussendungen, Newsletter und bestehende Beteiligungsformate.
Fachliche Unterlagen, Präsentationen, rechtliche Grundlagen und weitere Informationen werden im Download- und Informationsbereich dieser Website bereitgestellt.
Rückschau: Online-Informationsveranstaltung
Bei der Online-Informationsveranstaltung zur EU-Wiederherstellungsverordnung am 5. Dezember 2025 informierten Vertreter:innen des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Inhalte der Verordnung, ihre rechtlichen Grundlagen und die laufenden Arbeiten auf EU-Ebene. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem österreichischen Prozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans. Dabei wurden die Abstimmung zwischen Bund und Bundesländern, die vorgesehene Arbeitsstruktur, zentrale Zuständigkeiten sowie der weitere Zeitplan erläutert.
Ergänzend berichteten Vertreter:innen der thematischen Arbeitsgruppen über den aktuellen Stand der fachlichen Arbeiten. Diese betreffen insbesondere Lebensräume nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie, urbane Ökosysteme, Gewässer, Bestäuber, Landwirtschaft und Wald. Zusätzlich wurden Querschnittsthemen wie Finanzierung, rechtliche Fragen, Daten und Monitoring sowie Beteiligung und Kommunikation angesprochen.
Anhand eines aktuellen Renaturierungsprojekts wurde gezeigt, wie Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung bereits heute in Österreich umgesetzt werden. Auch Stakeholder brachten ihre Perspektiven ein und gaben Einblick in Erfahrungen und Ansätze aus dem Natur- und Umweltschutz. Die Veranstaltung wurde von Wolfgang Pfefferkorn moderiert.
Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, Sie können sie hier nachträglich ansehen.
Weiters finden Sie hier die Power Point Folien:
Berichte aus den Arbeitsgruppen (PowerPoint, 2 MB)
Inhalt der Verordnung und Arbeiten auf EU-Ebene (PowerPoint, 96 KB)
Prozess zur Erstellung des österreichischen Wiederherstellungsplan (PowerPoint, 628 KB)
Weitere Informationen
-
29.06.2026
Presseaussendung: Neue Ausschreibung des österreichischen Biodiversitätsfonds gestartet
Der Österreichische Biodiversitätsfonds startet eine neue Ausschreibungsrunde mit einem Gesamtbudget von 5 Millionen Euro. Bis 15. September 2026 können Projekte zu zwei Themenschwerpunkten eingereicht werden: Wiederherstellung beeinträchtigter Ökosysteme sowie Monitoring von Grünlandschmetterlingen -
02.12.2025
Presseaussendung betreffend Einladung zur Infoveranstaltung
Partizipationsprozess ist wichtiger Bestandteil der nationalen Planerstellung