Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Natur herstellen, Lebensgrundlage sichern

Die Verordnung (EU) 2024/1991 verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und dafür nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten. Österreich erstellt den nationalen Wiederherstellungsplan gemeinsam mit den Bundesländern und unter Einbindung von Wissenschaft, Sozialpartnerschaft, Interessenvertretungen, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit.

Aber was heißt das konkret?

Die Wiederherstellung der Natur bedeutet die Sicherung zentraler Lebensgrundlagen: Wasser, Böden, Wälder, Bestäubung, Ernährungssicherheit, Schutz vor Hitze und Hochwasser sowie regionale Lebensqualität. Die Umsetzung erfolgt nicht gegen die Menschen vor Ort, sondern gemeinsam mit jenen, die Flächen bewirtschaften, schützen, nutzen und gestalten.

Österreich baut auf bestehende Maßnahmen auf

Der österreichische Wiederherstellungsplan soll diese bestehenden Leistungen sichtbar machen, fachlich bündeln und dort ergänzen, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Entscheidend ist ein praxistauglicher Weg!

Worum geht es bei der Wiederherstellungsverordnung?

Renaturierung des Leitenbachs

Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist seit 18. August 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten. Ziel ist es, geschädigte Ökosysteme schrittweise wieder in einen besseren Zustand zu bringen und ihre Leistungen für Mensch, Wirtschaft und Natur langfristig zu sichern. Konkret sollen bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU Wiederherstellungsmaßnahmen eingeleitet werden

Betroffen sind unterschiedliche Lebensräume und Nutzungsbereiche, darunter Wälder, Flüsse, Moore, Agrarlandschaften, städtische Ökosysteme und Lebensräume geschützter Arten. Die Verordnung ist damit nicht nur ein Naturschutzinstrument, sondern auch relevant für Klimawandelanpassung, Bodenschutz, Wasserrückhalt, Hochwasserschutz, Ernährungssicherung und regionale Entwicklung. Für Österreich ist entscheidend, dass die Umsetzung auf bestehenden Strukturen aufbaut, regionale Unterschiede berücksichtigt und gemeinsam mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren erfolgt.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis September 2026 nationale Wiederherstellungspläne vorzulegen. Diese sollen konkrete Maßnahmen enthalten und in enger Abstimmung mit relevanten Interessensgruppen entwickelt werden. Dazu zählen unter anderem Landnutzerinnen und Landnutzer, Regionen, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Wirtschaft. In Österreich wird der nationale Wiederherstellungsplan in enger Kooperation zwischen Bund und Bundesländern, sowie unter Einbindung fachlicher Expertinnen und Experten, Stakeholdern und in einem weiteren Schritt auch mit Einbindung der breiten Öffentlichkeit erarbeitet.

Was bereits passiert

Österreich beginnt bei der Wiederherstellung der Natur nicht bei null. In vielen Bereichen werden bereits seit Jahrzehnten Maßnahmen umgesetzt, die Böden schützen, Wälder klimafitter machen, Gewässer ökologisch verbessern, Arten und Lebensräume erhalten oder Gemeinden bei Grünräumen und Wasserrückhalt unterstützen.

Die Karte zeigt beispielhaft, welche bestehenden Programme, Projekte und Initiativen bereits zur Wiederherstellung der Natur beitragen – von ÖPUL-Maßnahmen in der Landwirtschaft über Waldfonds-Projekte und LIFE-Projekte bis hin zu Gewässerrenaturierungen, Moor- und Artenschutzprojekten.

Damit wird sichtbar: Naturwiederherstellung ist keine neue Aufgabe ohne Vorarbeiten. Österreich kann auf vorhandene Erfahrungen, bewährte Instrumente und konkrete Projekte in den Regionen aufbauen.

Drei Luftaufnahmen zeigen eine grüne Landschaft mit Feldern, eine teilweise gerodete Fläche mit jungen Pflanzen und einen Fluss mit dichtem Uferbewuchs

Agrarumweltprogramm

 Icon Landwirtschaft Traktor

Österreichs Landwirtschaft leistet bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Lebensräume. Viele Maßnahmen, die für die Naturwiederherstellung wesentlich sind, werden von Bäuerinnen und Bauern schon umgesetzt – freiwillig, standortangepasst und im Zusammenspiel von Produktion, Landschaftspflege und Naturschutz. Österreich gilt europaweit als Vorreiter bei freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen. Mit dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft, kurz ÖPUL, verfügt Österreich über ein in Europa besonders breit angelegtes und etabliertes Instrument, das Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsleistungen in der Landwirtschaft gezielt unterstützt. Die hohe Beteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe zeigt, dass freiwillige Maßnahmen ein wirksamer Weg sein können, um Naturschutz und landwirtschaftliche Bewirtschaftung gemeinsam weiterzuentwickeln.

 

ÖPUL

Agrarumweltmaßnahmen

Begrünte Fahrgassen zwischen Weinreben im Zeilenanbau. Nur ca. ein halben Meter breit offene Erde bietet geringere Erosions-Angriffsfläche.

Erosionsminderung in Dauerkulturen

Begrünte Fahrgassen vermindern die Angriffsfläche für Erosion durch Wind und Wasser. 

Wollgras säumt ein Gewässer auf der Alm unter blauem Himmel. Am Horizont Berge und ein kleines gemauertes Häuschen.

Standortgerechte Almwirtschaft

Die standortangepasste Bewirtschaftung von Almen trägt wesentlich zur Erhaltung artenreicher alpiner Kulturlandschaften bei. Durch regelmäßige, angepasste Beweidung bleiben Almflächen offen und werden vor Verbuschung oder Verwaldung bewahrt. Damit werden Lebensräume erhalten, die für viele spezialisierte Pflanzen- und Tierarten von großer Bedeutung sind und das Landschaftsbild der alpinen Regionen Österreichs prägen.

Obstbaumwiese im Abendlicht. Im Hintergrund ein bewaldeter Hang und ein bewölkter Himmel.

Landschaftselemente und Streuobstbäume

Streuobstbestände, Hecken und Raine schaffen Struktur in der Kulturlandschaft. Sie bieten Brutplätze, Nahrung und Schutz für zahlreiche Tierarten.

Bodennahe Gülleausbringung im Grünland

Bodennahe Gülleausbringung

Durch bodennahe Ausbringung der Gülle kann die Emission des Treibhausgases Ammoniak nicht nur im Grünland sondern auch am Acker wesentlich verringert werden. 

Ein Pufferstreifen entlang des Gewässers trennt das abgebildete Fließgewässer vom Acker.

Pufferstreifen

Die Anlage und Erhaltung von Pufferstreifen zu anliegenden Gewässern sorgen für einen reduzierten Stoffaustrag. Pufferstreifen können als Biodiversitätsfläche angerechnet werden.

Das Bild zeigt einen begrünten Fließweg, etwa in der Breite einer einspurigen Straße in der Gemeinde Mank. Links und rechts etwas kahles Land. Ganz weit vorne links sind 2 und rechts 6 Bäume zu sehen, bei wolkigem Wetter.

Begrünte Abflusswege

Auf Ackerflächen sorgt die geförderte Begrünung von Abflusswegen dafür, dass selbst bei Starkregenereignissen eine Abschwemmung von Boden und somit ein Eintrag in die Gewässer verhindert wird. Wertvoller Humus kann in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche gehalten werden - Schäden an und Überlastung von umliegender Infrastruktur wird vorgebeugt. 

Mechanisierte Heuernte im Berggebiet. Mann sitzt am Kleintraktor und Frau mit Kopftuch mit Rechen an der Zuarbeit.

Heuwirtschaft

Die Umsetzung der traditionellen Heuwirtschaft bringt Tradition und Biodiversitätserhalt in der Grünlandbewirtschaftung zusammen. Durch die Erhaltung der mosaikartigen Nutzungsstruktur als auch generell durch den Beitrag zur Grünlanderhaltung werden wichtige Umweltleistungen erbracht.

Lungauer Tauernroggen

Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen

Im ÖPUL wird der Anbau von seltenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (SLK) gefördert. Unter anderem werden seltene Mohn-, Erdäpfel-, Gemüse- und Getreidesorten gefördert. Im Bild Lungauer Tauernroggen, welcher auch in höheren Lagen für die regionale Brotproduktion verwendet wird.

Agroforststreifen in einer Ackerfläche

Agroforststreifen

Gehölzstreifen, welche zwischen 2 und 10 Meter breit sind und an bewirtschaftete Ackerflächen angrenzen sorgen für eine Reduktion der Wind- und Wassererosion und bringen interessante zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten mit sich.

Blütenreiche Biodiversitätsfläche im Vordergrund. Im Hintergrund ein Blick in flache Äcker, welche von Hecken durchzogen sind.

Naturschutz- und Biodiversitätsflächen

Landwirtschaftlich genutzte Flächen bilden einen wichtigen Beitrag zum Biodiversitätserhalt. 

Austrian Moor Restoration (AMooRe)

AMooRe , Austrian Moor Restoration

Mit dem Projekt LIFE AMooRe wird in Österreich bereits konkret an der Sicherung und Wiederherstellung von Mooren und Torfböden gearbeitet. Das Projekt unterstützt die Umsetzung der Moorstrategie Österreich 2030+ und verbindet direkte Maßnahmen vor Ort mit dem Aufbau von Wissen, Planungskompetenz und Entscheidungsgrundlagen für den künftigen Moorschutz. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Verbesserung des Wasserhaushalts, die Wiederherstellung moortypischer Lebensräume und die Stärkung des Fachwissens über Moore und Torfböden.

LIFE AMooRe – Austrian Moor Restoration

Renaturierungsprojekte österreichischer Moore

Waldviertler Moor mit moosbedecktem Boden und trockenen Grasbüscheln neben einem Nadelwald unter bewölktem Himmel.

Wichtige Funktionen für Klima, Wasserhaushalt und Artenvielfalt

Moore sind wertvolle Lebensräume und wichtig für Klima, Wasserhaushalt und Artenvielfalt. Durch frühere Entwässerung trocknen viele Moore aus und verlieren ihre Speicherfunktion für Wasser und Kohlenstoff. Ziel der Moorrenaturierung ist es, den natürlichen Wasserhaushalt wiederherzustellen und moortypische Lebensräume zu erhalten oder neu zu entwickeln.

Waldmoor mit schmalem Wasserlauf, umgeben von Nadelbäumen und moosbewachsenem Boden.

Wiedervernässung

Die wichtigste Maßnahme ist die Wiedervernässung. Dafür werden Entwässerungsgräben geschlossen, Drainagen reguliert und Dämme oder Staue errichtet, damit Wasser länger in der Fläche bleibt. Je nach Standort werden die Maßnahmen an Topografie, Wasserverfügbarkeit, Nutzungsgeschichte und Vegetation angepasst.

Grasbewachsene Moorlandschaft mit schmalen Pfaden und Nadelwald im Hintergrund

Entwicklung moortypischer Pflanzenbestände

Neben der Wiedervernässung spielt die Entwicklung moortypischer Pflanzenbestände eine zentrale Rolle. In Hochmooren sind vor allem Torfmoose wichtig, da sie zur Torfbildung beitragen. Standortfremde Gehölze können entfernt und unerwünschte Arten eingedämmt werden, damit typische Moorarten wieder geeignete Bedingungen finden. Auch Moorreste, Trittsteinbiotope und Randbereiche werden gesichert, um die Wiederbesiedlung zu fördern.

Waldumbau: Renaturierung, die bereits stattfindet

 Icon Wald

Viele Maßnahmen, die heute unter „Renaturierung“ oder „Wiederherstellung der Natur“ diskutiert werden, sind in Österreich keineswegs neu. Gerade im Wald wird seit Jahren daran gearbeitet, Bestände stabiler, artenreicher und klimafitter zu machen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Waldumbau. In vielen Regionen wurden in der Vergangenheit gleichförmige, wenig strukturierte Bestände aufgebaut, die heute durch Trockenheit, Stürme, Borkenkäfer, Schneebruch, Hitze und Waldbrand zunehmend unter Druck geraten. Deshalb wird aktiv daran gearbeitet, standortangepasste Mischwälder zu entwickeln, Naturverjüngung zu unterstützen, die Baumartenvielfalt zu erhöhen und die Widerstandskraft der Wälder zu stärken.


Unterstützt wird diese Entwicklung unter anderem durch den Waldfonds. Gefördert werden Maßnahmen zur Entwicklung klimafitter Wälder, zur Verbesserung der Baumartenzusammensetzung, zur Waldpflege, zur Wiederaufforstung nach Schadereignissen, zur Vorbeugung gegen Waldschäden sowie zur Förderung der Biodiversität im Wald.

Waldfonds

Die Wirkung des Waldumbaus: Intakte Wälder als Wirtschaftsfaktor

Herbstlicher Mischwald mit bunt gefärbtem Laub aus der Vogelperspektive

Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder

Die Ziele der Maßnahme sind: Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität, Schaffung von stabilen Mischbeständen unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft sowie Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.

 

Wald mit hohen Bäumen und dichtem Unterholz, durch das Sonnenlicht fällt.

Förderung der Biodiversität im Wald

Die Ziele der Maßnahme sind Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von schützenswerten Lebensräumen und Arten oder sonstigen biodiversitätsrelevanten Themen stehen.

Betonmauer mit Wasserfall in einem bewaldeten, grünen Flusstal

Umbau klimaempfindlicher Fichtenreinbestände

Besonders in tieferen Lagen werden Fichtenreinbestände reduziert und durch Mischbestände ersetzt. Das verringert die Anfälligkeit gegenüber Trockenheit, Borkenkäfer, Sturm und Schneebruch.

Gewässerrenaturierung

 Icon Wasser

Gewässerrenaturierung bedeutet, Flüsse, Bäche, Auen und Uferbereiche wieder naturnäher zu gestalten. Viele österreichische Gewässer wurden in der Vergangenheit begradigt, verbaut oder durch Kraftwerke, Hochwasserschutzanlagen und intensive Nutzung verändert. Dadurch gingen natürliche Lebensräume verloren, Fische konnten nicht mehr wandern, Auen wurden vom Fluss abgeschnitten und die Selbstreinigungskraft der Gewässer nahm ab.

Bei konkreten Projekten wurden Gewässer wieder stärker vernetzt, Wanderhindernisse für Fische reduziert, Ufer naturnäher gestaltet und Auen wieder besser an Flüsse angebunden. Durch die Schaffung von mehr Raum für Gewässer entstehen neue Lebensräume, Hochwasser kann besser zurückgehalten werden und die ökologische Funktionsfähigkeit der Flüsse und Bäche wird verbessert.

Umsetzungsprojekte

Renaturierung des Wasser, was ist zu tun?

Renaturierung Liesingbach

Entfernung harter Uferverbauungen

Dabei werden künstliche Befestigungen wie Betonmauern, Steinschlichtungen oder gerade Uferkanten zurückgebaut. So kann sich das Gewässer wieder natürlicher ausbreiten, Uferzonen können entstehen und Tiere sowie Pflanzen finden mehr Lebensraum.

Schutzmaßnahmen beim Donaukraftwerk Altenwörth

Schaffung von Schotterbänken, Flachwasserzonen und Feuchtwiesen

Durch diese Maßnahmen entstehen vielfältige Lebensräume am und im Gewässer. Schotterbänke dienen vielen Fischarten als Laichplätze, Flachwasserzonen bieten Schutz für Jungfische und Amphibien, und Feuchtwiesen sind wichtige Lebensräume für Insekten, Vögel und seltene Pflanzen.

Fischaufstiegshilfe

Bau von Fischaufstiegshilfen

Fischaufstiegshilfen sind künstlich angelegte Umgehungen oder Beckenanlagen bei Hindernissen wie Wehren oder Kraftwerken. Sie ermöglichen Fischen, flussaufwärts zu wandern, damit sie Laichplätze und andere wichtige Lebensräume erreichen können.

Ausgewählte Beispiele für die bestehende Maßnahmen und Projekte zur Wiederherstellung der Natur

Auf der Karte werden ausgewählte Beispiele bestehender Maßnahmen und Projekte zur Wiederherstellung der Natur in Österreich vorgestellt. Sie zeigen, wie vielfältig Naturschutz in der Praxis umgesetzt wird – von der Renaturierung von Gewässern und Mooren über die Pflege wertvoller Lebensräume bis hin zur Förderung der Artenvielfalt in Kulturlandschaften. Die ausgewählten Projekte stehen für eine Vielzahl von Beispielen, die sichtbar machen, wo bereits konkrete Schritte gesetzt werden, um Ökosysteme zu stärken, Lebensräume zu vernetzen und die Natur langfristig widerstandsfähiger zu machen.

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Der Weg zum nationalen Wiederherstellungsplan

Prozess zur Erstellung des österreichischen Wiederherstellungsplans

Die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans erfolgt in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Bundesebene und den neun Bundesländern. Zudem wird auf die Einbindung von Wissenschaft, Sozialpartnerschaft, Interessensträgern, wie der Zivilgesellschaft, und der breiten Öffentlichkeit wert gelegt.

Denn nur so kann sichergestellt werden, dass unterschiedliche, insbesondere regionale, Bedürfnisse berücksichtigt werden, verschiedene Perspektiven und Interessenslagen einfließen und der so erstellte gesamtösterreichische Wiederherstellungsplan breite Akzeptanz erfährt und mitgetragen wird.

Bund und Bundesländer verständigten sich Anfang 2025 auf einen konkreten Erstellungsprozess, der eine effiziente und abgestimmte Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans sicherstellt. Der Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses der notwendigen Prozessschritte und die Einrichtung einer Arbeitsstruktur waren und sind für die laufende Kooperation zentral. Die Gesamtkoordination des Prozesses liegt in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). Die untenstehende Abbildung verdeutlicht die Struktur des Erstellungsprozesses.
 

Die Grafik visualisiert den Prozess, mit dem man zum nationalen Wiederherstellungsplan kommt. Die Inhalte finden sich auf dieser Seite auch textlich erklärt wieder.

Wer arbeitet daran? Die fachliche und operative Ebene:

Wie gehts weiter? Die Meilensteine zum österreichischen Wiederherstellungsplan
 

Zeitstrahl mit fünf Meilensteinen von August 2024 bis 2030/2040/2050 plus, jeweils mit grünem Symbol und Beschreibung zu Verordnung, Entwurf, Rückmeldung, Abgabe und EU-Zielhorizont

Worum geht es bei der Wiederherstellung der Natur?

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur legt Ziele fest, um geschädigte Ökosysteme schrittweise wieder in einen besseren Zustand zu bringen. Dazu zählen unter anderem Lebensräume in der Landwirtschaft, Wälder, Gewässer, Moore, städtische Grünräume sowie Lebensräume für Bestäuber und andere Arten.

Gesunde Böden, sauberes Wasser, klimafitte Wälder, artenreiche Wiesen, lebendige Flüsse und Bestäuber sind wichtige Grundlagen für Ernährung, Gesundheit, Wirtschaft und Lebensqualität. Die Wiederherstellung soll daz beitragen, diese Lebensgrundlagen langfristig zu sichern.

Ja. Die EU-Verordnung ist rechtlich verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Österreich erarbeitet dafür einen nationalen Wiederherstellungsplan, der zeigt, wie die Ziele in Österreich umgesetzt werden sollen.

Ziel ist eine wirksame, praxistaugliche und regional nachvollziehbare Umsetzung. Österreich setzt dabei so weit wie möglich auf bestehende Programme, Förderungen, Beratung, regionale Lösungen und freiwillige Beiträge – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.

Wie wird die Verordnung in Österreich umgesetzt?

Der nationale Wiederherstellungsplan ist das zentrale Umsetzungsinstrument. Er beschreibt, welche Maßnahmen Österreich zur Wiederherstellung der Natur setzen will, wo Handlungsbedarf besteht und wie bestehende Programme und Instrumente genutzt werden können.

Nein. In Österreich werden bereits viele Maßnahmen umgesetzt, etwa über ÖPUL, den Waldfonds, die Gewässerbewirtschaftung, den Biodiversitätsfonds, LIFE-Projekte und zahlreiche regionale Initiativen. Der Wiederherstellungsplan soll auf diesen Erfahrungen und bestehenden Instrumenten aufbauen.

Bestehende Maßnahmen und Programme werden im Zuge der Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans erhoben und fachlich geprüft. Soweit sie zur Erreichung der Ziele der Verordnung beitragen und den rechtlichen Anforderungen entsprechen, können sie bei der Darstellung und Umsetzung berücksichtigt werden. Österreich beginnt daher nicht bei null, sondern baut auf bestehenden Leistungen, Erfahrungen und Instrumenten auf.

Der Plan wird unter Einbindung von Bund, Ländern, Fachleuten, Interessenvertretungen, Gemeinden, Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Zivilgesellschaft sowie der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet.

Die fachliche Arbeit erfolgt in thematischen Arbeitsgruppen zu zentralen Bereichen der Verordnung. Dazu zählen unter anderem landwirtschaftliche Ökosysteme, Wald, Gewässer, städtische Ökosysteme, Lebensräume und Bestäuber.

Was bedeutet die Verordnung für Land- und Forstwirtschaft sowie Grundeigentum?

Nein. Die Verordnung gibt Ziele vor. Wie Österreich diese Ziele erreicht, wird im nationalen Wiederherstellungsplan konkretisiert. Ziel ist eine praxistaugliche Umsetzung, die bestehende Programme, Förderungen, Beratung, regionale Lösungen und freiwillige Beiträge bestmöglich nutzt.

Nein, Wiederherstellung der Natur bedeutet nicht Stilllegung. Im Gegenteil: Es bedeutet zum Beispiel die Anlage von Blühflächen, Hecken, Gewässerrandstreifen, standortangepasste Bewirtschaftung, Waldumbau oder die Pflege artenreicher Wiesen.

Ja. Ernährungssicherheit, nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung sowie soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Ziel ist es, Natur, Nutzung und regionale Entwicklung bestmöglich zusammenzudenken.

Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind Transparenz, Planbarkeit und nachvollziehbare Entscheidungen besonders wichtig. Der nationale Wiederherstellungsplan wird unter Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure erarbeitet. Wo Maßnahmen erforderlich sind, sollen faire, praxistaugliche und gemeinschaftliche Lösungen im Vordergrund stehen.

Im Wald stehen insbesondere der klimafitte Waldumbau, die Erhöhung der Klimastabilität, die Förderung der Biodiversität, die Sicherung der Schutzfunktionen sowie eine nachhaltige Waldbewirtschaftung im Mittelpunkt. 

Was bedeutet die Verordnung für Gemeinden, Gewässer und Hochwasserschutz?
 

Gemeinden sind wichtige Partner bei der Umsetzung. Viele Themen betreffen den kommunalen Bereich direkt, etwa Stadtgrün, Entsiegelung, Wasserrückhalt, Hitzevorsorge, Raumplanung, Gewässerräume und Lebensqualität. Die Website informiert laufend über relevante Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten.

Lebendige Flüsse, Bäche und Auen leisten einen wichtigen Beitrag für Biodiversität, Wasserrückhalt, Kühlung und Hochwasserschutz. Maßnahmen sollen dort gesetzt werden, wo sie fachlich sinnvoll, regional machbar und mit öffentlichen Interessen vereinbar sind.

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen?

Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten werden auf dieser Website veröffentlicht. Rückmeldungen aus Beteiligungsformaten werden gesichtet, fachlich geprüft und in die weitere Arbeit einbezogen.

Eingelangte Rückmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und an die zuständigen fachlichen Arbeitsgruppen weitergeleitet. Dort werden sie im Rahmen der weiteren Ausarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans berücksichtigt. Weitere Informationen zu den fachlichen Stellungsnahmen des Beteiligungsverfahrens

Wo gibt es weitere Informationen?

Aktuelle Informationen werden laufend auf dieser Website veröffentlicht. Ergänzend informiert das BMLUK über Veranstaltungen, Aussendungen, Newsletter und bestehende Beteiligungsformate.

Fachliche Unterlagen, Präsentationen, rechtliche Grundlagen und weitere Informationen werden im Download- und Informationsbereich dieser Website bereitgestellt.

Rückschau: Online-Informationsveranstaltung

Bei der Online-Informationsveranstaltung zur EU-Wiederherstellungsverordnung am 5. Dezember 2025 informierten Vertreter:innen des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Inhalte der Verordnung, ihre rechtlichen Grundlagen und die laufenden Arbeiten auf EU-Ebene. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem österreichischen Prozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans. Dabei wurden die Abstimmung zwischen Bund und Bundesländern, die vorgesehene Arbeitsstruktur, zentrale Zuständigkeiten sowie der weitere Zeitplan erläutert.

Ergänzend berichteten Vertreter:innen der thematischen Arbeitsgruppen über den aktuellen Stand der fachlichen Arbeiten. Diese betreffen insbesondere Lebensräume nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie, urbane Ökosysteme, Gewässer, Bestäuber, Landwirtschaft und Wald. Zusätzlich wurden Querschnittsthemen wie Finanzierung, rechtliche Fragen, Daten und Monitoring sowie Beteiligung und Kommunikation angesprochen.
Anhand eines aktuellen Renaturierungsprojekts wurde gezeigt, wie Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung bereits heute in Österreich umgesetzt werden. Auch Stakeholder brachten ihre Perspektiven ein und gaben Einblick in Erfahrungen und Ansätze aus dem Natur- und Umweltschutz. Die Veranstaltung wurde von Wolfgang Pfefferkorn moderiert.

Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, Sie können sie hier nachträglich ansehen.

Weiters finden Sie hier die Power Point Folien:
Berichte aus den Arbeitsgruppen (PowerPoint, 2 MB)
Inhalt der Verordnung und Arbeiten auf EU-Ebene (PowerPoint, 96 KB)
Prozess zur Erstellung des österreichischen Wiederherstellungsplan (PowerPoint, 628 KB)