Förderungen im Bereich Waldpädagogik

Waldimpression
Foto: BMLUK / Alexander Haiden

Das Bundesministerium fördert auch im Rahmen des Förderprogrammes LE 23-27 (GSP) waldpädagogische Ausgänge sowie Forst & Kultur Aktivitäten.

Die Abrechnung von Waldpädagogik-Förderungen (sowie Forst+Kultur Aktivitäten) führte bis 31. März 2025  der Klima-Schutz-Wald Verein durch. Seit 01. April 2025 wurde mit der Abwicklung der "Verein Böhmerwaldschule" Sonnenwald 17 4161 Ulrichsberg  beauftragt.

Detailinformationen

Waldpädagogische Ausgänge oder Forst & Kultur Aktivitäten werden nur abgerechnet, wenn die jeweiligen erforderlichen Formalvorschriften durch den Antragsteller / die Antragstellerin erfüllt werden. Es sind die jeweils aktuell gültigen Formulare zu verwenden. Informationen und Formulare werden auf www.wald-gang.at zum Download bereit gestellt. Ebenso das „Handbuch zur Abwicklung Waldpädagogischer Ausgänge und Forst & Kultur Aktivitäten". In absehbarer Zeit werden die neuen Beauftragten das Formular- und Antragswesen neu ordnen.

Damit wird seitens des Bundesministerium sichergestellt, dass auch weiterhin vor allem Schulklassen und Kindergärten in den Genuss von Führungen in den Wald kommen und der Wald mit seinen Wirkungen näher gebracht werden kann.