Änderung der Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung

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Die Begutachtungsfrist endet mit 5. Jänner 2026

Hier finden Sie Entwurf und Materialien zur Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung geändert wird:

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