Änderung der Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung
Die Begutachtungsfrist endet mit 5. Jänner 2026
Hier finden Sie Entwurf und Materialien zur Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung geändert wird: