Änderung der WLV-Aufgabenverordnung

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Die Begutachtungsfrist endet mit 5. Jänner 2026

Hier finden Sie Entwurf und Materialien zur Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über den Aufgabenbereich der Dienststellen und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft in Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung geändert wird:

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