Änderung der WLV-Aufgabenverordnung
Die Begutachtungsfrist endet mit 5. Jänner 2026
Hier finden Sie Entwurf und Materialien zur Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über den Aufgabenbereich der Dienststellen und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft in Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung geändert wird: