3. Sitzung des EMFAF-Begleitausschusses am 26. und 27. September 2024 in Tirol

Inn bei Innsbruck
Foto: Michael Baumgartner

Am 26. und 27. September 2024 fand die 3. Sitzung des österreichischen EMFAF-Begleitausschusses in Tirol statt.

Der Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Durchführung des EMFAF-Programms 2021 bis 2027 zu begleiten und zu überwachen und prüft dabei insbesondere die Fortschritte bei der Erreichung der Zielvorgaben. Wichtigster Punkt der dritten Sitzung war die erste Änderung des EMFAF-Programms und die erste Änderung der nationalen Sonderrichtlinie zur Umsetzung des Programms. Die Europäische Kommission (Generaldirektion MARE), die im Ausschuss eine beratende Funktion einnimmt, hat vor Ort teilgenommen.

Tagesordnung und Ergebnisse

  1. Begrüßung und Einleitung durch das Land Tirol und den Vorsitz
    Nach der allgemeinen Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitz gab der Leiter der zuständigen Abteilung im Amt der Tiroler Landesregierung einen Überblick über die Aquakultur im Bundesland Tirol.
  2. Annahme der Tagesordnung
    Die Tagesordnung wurde ohne Änderung einstimmig angenommen.
  3. Genehmigung des Berichts der letzten Sitzung des Begleitausschusses
    Der Bericht wurde von den Mitgliedern des EMFAF-Begleitausschusses einstimmig angenommen.
  4. Programmabschluss EMFF-Österreich 2014-2020
    Die Umsetzung des Operationellen Programms Österreich EMFF2014 – 2020 wurde erfolgreich abgeschlossen. Der beantragte (frühzeitige) Programmabschluss, die letzte Rechnungslegung und der letzte jährliche Durchführungsbericht wurden von der Europäischen Kommission angenommen. Mit Schreiben Ref.Ares(2024)6741809 vom 24.09.2024 wurde der Verwaltungsbehörde von der Europäischen Kommission der Abschlussbrief übermittelt.
  5. Aktuelle Themen auf EU-Ebene – Bericht der Kommission

    Die Vertreterin der Kommission ging in ihrem Beitrag auf die Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021 – 2027 und weitere Themen der Fischereipolitik auf EU-Ebene ein und würdigte den vergleichsweise raschen und guten Start in Österreich im EMFAF sowie den erfolgreichen Abschluss des EMFF 2014 – 2020.

    Sie informierte dabei über die Umsetzung der strategischen Aquakultur-Leitlinien und damit zusammenhängende Guidance-Dokumente, welche darauf abzielen, die Behörden der Mitgliedstaaten sowie den Sektor durch die Zusammenstellung bewährter Verfahren zu unterstützen. Auch die Maßnahmen im Rahmen des im Februar 2023 verabschiedeten Pakets „Fischerei und Ozeane“ werden fortgesetzt, wobei verschiedene Studien und Projekte umgesetzt werden.

    Derzeit laufen auf der Ebene der GD MARE die Ex-post-Evaluierung des EMFF und die Halbzeitevaluierung des EMFAF mit einer geplanten Finalisierung im Jahr 2025.

    Was den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen angeht, wurden die Arbeiten eingeleitet, um voraussichtlich bis Mitte 2025 einen ersten Vorschlag vorzulegen.
  6. Start der Umsetzung des EMFAF-Programms 2021 – 2027
    Mit Stand August 2024 wurden im Vergleich zu den geplanten Fördermitteln rund 33 % der Mittel genehmigt und rund 11 % der Mittel ausbezahlt (jeweils ohne Technische Hilfe). Es wurden 73 Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von rd. 5,0 Mio. € genehmigt und davon 32 Projekte mit einer Fördersumme von rd. 1,7 Mio. € ausbezahlt. Auch die Indikatoren geben einen positiven Ausblick. Ein Antrag auf Zwischenzahlung (Geschäftsjahr 2023/2024) wurde im Juli 2024 an die Europäische Kommission übermittelt. Dieser wurde bereits von der EK angenommen.
  7. Beschluss betreffend Fördervoraussetzung „ausreichend berufliche Qualifikation“
    Eine Präzisierung der Vorgangsweise auf Basis des zweiten Unterpunkts von Punkt 2.1.1.4 der EMFAF-SRL („spezifische Fischereiausbildung, die den Vorgaben des BAW für die jeweiligen Lehrpläne entspricht und vom EMFF- beziehungsweise vom EMFAF-BAgenehmigt wurde“) wird vom Begleitausschuss einstimmig beschlossen und damit eine Klarstellung zu universitären Ausbildungen vorgenommen.
  8. Erste Änderung des EMFAF-Programms und der EMFAF-Sonderrichtlinie
    Der Fokus der ersten Programmänderung liegt auf der Budgetaufstockung und den damit zusammenhängenden Anpassungen. Die zwei Prioritätsachsen sowie die vier spezifischen Ziele bleiben unverändert. Die Höhe der zusätzlichen nationalen Mittel beträgt 5 Mio. € (3 Mio. Bund, 2 Mio. Länder).
    Die Änderung der EMFAF-SRL ist, parallel zur Programmänderung, seit Herbst 2023 in Vorbereitung bzw. Abstimmung. Ausgewählte Änderungen im Vergleich zur Stammfassung betreffen etwa die eingeschränkte Öffnung für die Produktion von Algen sowie Präzisierungen und Aktualisierungen (u. a. betreffend die Abgrenzung zu anderen Förderschienen. Im Kern sind einige Erleichterungen für die Betriebe wie zum Beispiel hinsichtlich Fördergutachten bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder hinsichtlich der Bankgarantien vorgesehen.
  9. Grundlegende Voraussetzungen
    Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die für die Umsetzung des EMFAF-Programms erforderlichen „Grundlegenden Voraussetzungen“ („enabling conditions“) behandelt. Diese müssen die ganze Programmperiode hindurch erfüllt werden. Der EMFAF-Begleitausschuss hat gemäß Geschäftsordnung in regelmäßigen Abständen (jährlich) zu überprüfen, ob die Erfüllung nach wie vor gewährleistet werden kann. Mit Stand September 2024 kam es zu keiner Änderung der Eigenbewertung. Es liegen keine diesbezüglichen Beschwerden oder Anfragen vor.
  10. Evaluierung
    Die Umsetzung des in der zweiten Sitzung des Begleitausschusses im September 2023 beschlossenen Evaluierungsplans startet im Jahr 2025. Konkret ist die Durchführung einer Prozessevaluierung vorgesehen, um rechtzeitig Input für die Programmierung 2028+ zu erhalten (ab 2026 beginnt voraussichtlich bereits die Programmierung des nächsten Programms). Die Evaluierungsergebnisse werden auf der Programm-Webseite veröffentlicht werden und es ist weiterhin ein regelmäßiger Austausch zu Evaluierungsthemen im Begleitausschuss vorgesehen.
  11. Information und Kommunikation, Publizität
    Die Verwaltungsbehörde gab einen Überblick über die Durchführung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie über die Publizitätserfordernisse. Die bewährte Zusammenarbeit mit den zwischengeschalteten Stellen, den Behörden der anderen EU-Fonds in Österreich und der Branche wird fortgesetzt. Ein zentrales Element stellt die Programmwebseite des Landwirtschaftsministeriums dar, die laufend ausgebaut und aktualisiert wird. Dort ist auch ein Informationsblatt mit Vorgaben zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben im EMFAF abrufbar.
  12. Allfälliges
    Der Vertreter der LKÖ berichtet über das Hochwasser in Niederösterreich und informiert über aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der internationalen Anerkennung der Waldviertler Karpfenteichwirtschaft als traditionelle landwirtschaftliche Bewirtschaftungsform.
    Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass im Oktober 2025 ein neuer Datenerhebungsplan (im Kontext des Datenerhebungsrahmens DCF) eingereicht werden muss, daher sollten bald Überlegungen angestellt werden, welche Daten erhoben werden sollen und welche EMFAF-Projekte dazu erforderlich wären.

Rahmenprogramm

Nach der Sitzung fand ein Besuch im Alpenzoo Innsbruck (Führung Fische der Alpen im großen Aquarium) und ein gemeinsames Abendessen statt. Am darauffolgenden Tag hatte der Begleitausschuss die Möglichkeit, ein Förderprojekt in Hochfilzen bzw. in Fieberbrunn – Fischzucht Leonhard Trixl – zu besichtigen.