Bundeslenkungsausschuss berät zur Lebensmittelversorgungssicherheit

Gemeinsamer Bundeslenkungsausschuss gemäß Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997
Foto: Rene Hemerka

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig lud am 09. Dezember 2025 zur diesjährigen ordentlichen Sitzung des Bundeslenkungsausschusses gemäß Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 ein. Im Mittelpunkt des Ausschusses standen die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetztes und der Bericht der Agrarmarkt Austria (AMA) zur aktuellen Lage der Märkte und Preise.

Trotz der langanhaltenden und vielfältigen Krisen ist und bleibt die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Lebensmitteln und Trinkwasser gesichert. Vereinzelte temporäre Schwierigkeiten in den Lieferketten haben nur minimale Auswirkungen auf die Versorgungslage in Österreich, die jedoch laufend beobachtet und bewertet werden muss. Vergangene und aktuelle Krisen und die allgemein angespannte geopolitische Lage verdeutlichen, dass eine stabile Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern keineswegs selbstverständlich ist. Um diesen Aspekten Rechnung zu tragen, berief Bundesminister Norbert Totschnig daher am 09. Dezember 2025 das im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz vorgesehene Beratungsgremium, den Bundeslenkungsausschuss, ein.

Beraten wurden über die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes, um mit diesem zentralen Steuerungsinstrument auch weiterhin für mögliche Versorgungskrisen gewappnet zu sein und um einen stärkeren Fokus auf den Bereich der Vorsorge und Vorbeugung zu setzen. Ebenso wurde über die aktuelle Versorgungslage in Österreich informiert.

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz ist als Lenkungsgesetz die gesetzliche Grundlage, um bei drohenden oder eingetretenen Versorgungsstörungen die Lebensmittelversorgungssicherheit in Österreich sicherzustellen. Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz käme in der derzeitigen Fassung weitgehend erst im Falle einer unmittelbar drohenden Störung der Versorgung oder zur Behebung einer bereits eingetretenen Störung der Versorgung zur Anwendung. Es ermöglicht Eingriffe, sogenannte Lenkungsmaßnahmen, wenn marktwirtschaftliche Maßnahmen für eine stabile Lebensmittelversorgung nicht ausreichen.

In der derzeit gültigen Fassung fehlen jedoch Maßnahmen um im Vorfeld von Krisen entsprechende Schritte zu setzen. Mit der von der Bundesregierung im November vorgelegten Novelle sollen einerseits Erfahrungen zur Verbesserung der Lenkungsmaßnahmen umgesetzt, andererseits auch die rechtliche Basis für die Erarbeitung geeigneter Vorsorgemaßnahmen geschaffen werden. Somit wird durch die Novelle ein zeitgemäßes Instrument geschaffen um den aktuellen und zukünftigen Bedrohungen entsprechend entgegentreten zu können.

Der Bundeslenkungsausschuss ist als zentrales beratendes Gremium in diesem Gesetz verankert. Dem Ausschuss gehören Vertreter:innen aller Bundesministerien, Sozialpartner, Länder, Städte- und Gemeindebund sowie die Agrarmarkt Austria (AMA) an. Er tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Zur Lage der Märkte und Preise erfolgte im Rahmen des Bundeslenkungsausschusses der jährliche Bericht der Agrarmarkt Austria. Obwohl derzeit in der europäischen Union Rindfleisch knapper wird, ist derzeit die Versorgung in Österreich gesichert. Hohe Selbstversorgungsgrade liegen beispielsweise bei Rindfleisch (148 %), Schweinefleisch (100 %) und bei Milchprodukten gesamt (108 %) vor. Der Selbstversorgungsgrad bei Getreide liegt bei 87 %. In diese Quote ist aber auch die Verwendung von Getreide als Futtermittel und die industrielle Verwendung einberechnet. Würde man nur die Verwendung als Nahrungsmittel betrachten, so wird in Österreich mehr als ausreichend Getreide produziert. Die Versorgung mit wichtigen Grundnahrungsmitteln ist in Österreich somit gesichert.

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