Der FLEGT-Aktionsplan der EU

Holzlagerplatz bei Sägewerk
Foto: BMLUK

FLEGT steht für Forest Law Enforcement, Governance and Trade, zu deutsch Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstbereich.

Damit wird jenes Maßnahmenpaket umschrieben, das illegale Waldschlägerungen und den Handel mit derart erzeugtem Holz einschränken soll.

Die europäische Kommission hat hiezu im Mai 2003 einen EU Aktionsplan vorgelegt. Im Oktober 2003 hat der Rat die Kommission aufgefordert, konkrete Umsetzungsschritte vorzuschlagen.

Wegen der Illegalität ist es naturgemäß schwierig, zuverlässige Daten über das tatsächliche Ausmaß des Problems zu erhalten. Die OECD geht von einem weltweit legalen Handel mit Holz von über 150 Milliarden Euro pro Jahr aus. Umweltorganisationen schätzen, dass allein die EU als einer der weltweit größten Holzimporteure jährlich illegales Holz im Wert von 1,2 Milliarden Euro verbraucht. Den betroffenen Holzerzeugerländern entgehen weltweit durch illegalen Holzeinschlag schätzungsweise jährlich Einnahmen in Höhe von 10-15 Milliarden Euro, die für nachhaltige Waldbewirtschaftung oder andere Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung ausgegeben werden könnten. Die betroffenen Regionen sind Zentral- und Westafrika, Südostasien, Südamerika und Russland.
 
Der FLEGT Aktionsplan soll sowohl angebots- als auch nachfrageseitig ansetzen. Die erste Schiene des Planes setzt auf die Unterstützung der Holz produzierenden Länder bei der Stärkung ihrer Forstpolitik, insbesondere durch Schwerpunktsetzung bei der Entwicklungszusammenarbeit. Die zweite Schiene setzt auf ein Lizenzsystem, welches sicherstellen soll, dass nur legal erzeugtes Holz in den EU Raum eingeführt werden kann.

Der Aktionsplan richtet sich an die Entwicklungszusammenarbeit, den Holzhandel, das öffentliche Auftragswesen, privatwirtschaftliche Initiativen sowie an den Finanzierungssektor. Auf EU-Ebene ist die Holz-Verordnung eingebettet in den FLEGT-Aktionsplan, der 2003 von der Kommission vorgelegt wurde.

Erste konkrete Maßnahmen sind der Abschluss von FLEGT-Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern. Ein Abkommen mit Ghana ist bereits in Kraft, jene mit Kamerun und der Republik Kongo werden derzeit ratifiziert. Verhandelt wird derzeit weiters unter anderem mit Malaysia und Indonesien. Die Verordnung zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren aus den Partnerländern regelt die Kontrolle der Importe. Die nationale Umsetzung in Österreich wird in nächster Zeit erfolgen. Erste Importe mit FLEGT-Lizenzen werden für das Jahr 2012 aus Ghana erwartet.

Im Oktober 2010 hat der EU-Ministerrat eine Verordnung des EU-Parlaments und des Rates über die Verpflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (EU-Holzverordnung), angenommen.

Damit ist es künftig verboten, Holz und Holzprodukte, die aus illegalem Holzeinschlag stammen, auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr zu bringen. Marktteilnehmer, die erstmalig Holz und Holzprodukte am Binnenmarkt platzieren, sind zur Sorgfalt verpflichtet: diese umfasst Informationen über Art, Herkunft und Legalität der Lieferung sowie ein Risikoabschätzungs- und Risikominderungsverfahren (Due Diligence). Zur Erleichterung der Rückverfolgbarkeit am Binnenmarkt müssen die Händler ihre Lieferanten und Abnehmer (ausgenommen Konsumenten) der letzten 5 Jahre benennen können. Betroffen ist eine lange Liste von Produkten, von Rundholz bis Bilderrahmen, Holzmöbel oder Papier. Hauptaugenmerk liegt auf den Importen aus Risikogebieten wie Südostasien, West- und Zentralafrika, Südamerika und Russland.

Betroffen sind aber auch heimische Waldbesitzer, die ihr Holz naturgemäß erstmalig am Binnenmarkt platzieren. Diese zählen nicht zur Risikogruppe, eine Ausnahmeregel war aber aus Wettbewerbsgründen und Konformität mit den WTO-Bestimmungen nicht möglich.

Die Verordnung gilt seit 3. März 2013. Mitte 2012 wurde die Europäische Kommission Durchführungsbestimmungen erlassen. Damit gab es für die Wirtschaft und die Behörden eine angemessene Übergangsfrist.

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