Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission
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Diese Grenzgewässerkommission nimmt gemäß Staatsvertrag, abgeschlossen zwischen Österreich und der Tschechoslowakei, insbesondere Angelegenheiten des Schutzes der Gewässer samt Monitoring sowie des Hochwasserschutzes in den betreffenden Grenzgebieten wahr.
Die Kommission (österreichische Delegationsleitung BMIMI) hat die primäre Aufgabe der bilateralen Abstimmung zwischen den Vertragsstaaten sowie der wechselseitigen Information, insbesondere hinsichtlich durchgeführter oder geplanter wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im grenznahen Betrachtungsraum.
Im Detail zählen zu den Agenden Regulierungs- und Erhaltungsarbeiten an Donau und March, die Überprüfung der Gewässergüte von Donau und March, deren Hydrologie, Schifffahrtsfragen an Donau und March, wasserwirtschaftliche Planungen, zwischenstaatliche Anerkennung der Leistung und Abrechnung der Arbeiten.
Ein eigener Tagesordnungspunkt betrifft die Abstimmung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Die Vertragsstaaten Österreich und Slowakei haben sich verpflichtet, an den Grenzgewässern ohne Zustimmung des anderen Staates keine Maßnahmen durchzuführen, die die Wasserverhältnisse auf dem Gebiet des anderen Staates nachteilig beeinflussen würden.
Die bei den Beratungen gefassten Beschlüsse erlangen mit der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragsstaaten Rechtswirksamkeit.
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern
(BGBl. Nr. Nr. 106/1970) ist am 18. März 1970 in Kraft getreten. Er wird weiterhin von Österreich und der Slowakei angewandt.