Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Gemäß § 5a Absatz 4 Bundesämtergesetz ist die Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zusätzlich zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt auch auf der Homepage des Ministeriums kundzumachen.
Die beigefügte Kundmachung betrifft die Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit beim Bundesamt für Wasserwirtschaft sowie bei der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen.