Weinrecht-Sammelverordnung 2026

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Die Begutachtungsfrist endet mit 30. Juni 2026

Hier finden Sie Entwurf und Materialien zur Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung (Rebsortenverordnung 2018) und die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des gemeinschaftlichen Genehmigungssystems für Rebpflanzungen geändert werden (Weinrecht-Sammelverordnung 2026):

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