Konsolidierter Genehmigungsbescheid gemäß § 22 Umweltmanagementgesetz - UMG - Kurzversion

Konsolidierter Genehmigungsbescheid gemäß § 22 Umweltmanagementgesetz - Kurzversion

Was bedeutet Konsolidierung?

Für EMAS Betriebe besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf einen konsolidierten Genehmigungsbescheid zu stellen. Ziel einer Konsolidierung ist es, alle bundesrechtlichen Anlagegenehmigungen in einen neuen aktuellen Gesamtbescheid zusammenzuführen.

Die Konsolidierung ist nur auf Antrag des Anlagenbetreibers durchzuführen, eine amtswegige Konsolidierung ist nicht vorgesehen.

Der konsolidierte Bescheid ist zu erlassen, sofern alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und die Anlage konsensgemäß errichtet und betrieben wird. Es handelt sich dabei um keine Neugenehmigung, sondern um eine Zusammenführung der bestehenden bundesrechtlichen Genehmigungen. Mit Rechtskraft des konsolidierten Bescheides treten die darin erfassten Genehmigungsbescheide außer Kraft.

Zuständig für das Konsolidierungsverfahren ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Bei Verfahren betreffend Anlagen, die dem AWG 2002 unterliegen, ist jedoch der Landeshauptmann Konsolidierungsbehörde, der jedoch die Bezirksverwaltungsbehörde mit der Durchführung der Konsolidierung betrauen kann.

Nach der Ersterstellung des konsolidierten Bescheides soll dieser laufend fortgeschrieben werden, sodass in jeder Phase eines Anlagenbetriebs künftig nur mehr ein Bescheid vorliegt, der die Beurteilungsbasis für alle weiteren Verfahren darstellt.

Software Lösungen von verschiedenen Anbietern können die Erfassung der bestehenden Anlagenteile beziehungsweise der vorhandenen Bescheide und Auflagen wesentlich vereinfachen und eine strukturierte Weiterverwendung der Daten in der Folge unterstützen. 4 von 8 Konsolidierter Genehmigungsbescheid gemäß § 22 Umweltmanagementgesetz - UMG.

Kurzgefasst bedeutet Konsolidierung somit: Alle bestehenden bundesrechtlichen Bescheide werden in einem konsolidierten Gesamtbescheid zusammengefasst, in den zukünftig alle Änderungen eingearbeitet (fortgeschrieben) werden.

Herausgeber:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Ausgabejahr:
2021
Ausgabeort:
Wien
Format:
Download
Kategorie:
EMAS
Seitenanzahl:
8