Bericht gemäß Artikel 4 der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Bericht gemäß Artikel 4 der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Kunststoffe werden aufgrund ihrer vielfältigen, funktionellen Eigenschaften im alltäglichem Leben und in der Wirtschaft in zunehmendem Ausmaß eingesetzt. Durch die besonderen physikalischen Eigenschaften (zum Beispiel geringe Dichte, widerstandsfähig und verformbar) und die chemische Struktur zeichnen sie sich gegenüber anderen Werkstoffen aus. Umgekehrt gelangen Kunststoffe durch den steigenden Gebrauch von Kunststoffprodukten, die sorglose Handhabung beziehungsweise durch die unsachgemäße Entsorgung vermehrt in die Umwelt und stellen eine zunehmende Umweltbelastung dar.

80 Prozent bis 85 % des Meeresmülls (gemessen anhand von Müllzählungen an europäischen Stränden) in der Europäischen Union sind Kunststoffe, wobei es sich zu 50 % um Einwegkunststoffartikel und zu 27 % um Gegenstände handelt, die mit der Fischerei zusammenhängen. Einwegkunststoffartikel umfassen eine breite Palette gängiger kurzlebiger Gebrauchsartikel, die nach einmaliger beziehungsweise nur kurzer Verwendung zum vorgesehenen Zweck entsorgt werden. Die damit potentiell verbundenen Umweltrisiken stehen vielfach in keinem Verhältnis zum Nutzen dieser Produkte. Die gegenwärtigen Konsumtrends und Ernährungsgewohnheiten, wie zum Beispiel der To-Go-Verkauf von Getränken und Speisen, wirken bei diesen Einwegkunststoffartikeln in beträchtlichem Ausmaß verbrauchssteigernd. Dieser Entwicklung muss gegengesteuert werden.

Die im Zuge des Europäischen Kreislaufwirtschaftspaketesbeziehungsweise der Europäischen Kunststoffstrategie erlassene Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Richtlinie (EU) 2019/904) zielt vorrangig darauf ab, schädliche Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere auch – über Flüsse – das Meeresmilieu, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern sowie den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Um die genannten Ziele zu erreichen, wurde mit dieser Richtlinie ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgesehen. Dieses reicht von Verboten gewisser Artikel, Maßnahmen zur Verbrauchsminderung oder der erweiterten Herstellerverantwortung bis hin zu Zielvorgaben für die getrennte Sammlung.

Herausgeber:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Ausgabejahr:
2020
Ausgabeort:
Wien
Format:
Download
Kategorie:
Kunststoffe
Seitenanzahl:
30