Bewertung erhöhter Stickstoffemissionen bei niedrigen Abwassertemperaturen in Österreich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2024/3019

Bewertung erhöhter Stickstoffemissionen bei niedrigen Abwassertemperaturen

Die neu gefasste Kommunale Abwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019, KARL), schreibt in Anhang I, Teil C, Tabelle 2 neue, verschärfte Grenzwerte für Stickstoff aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (komARA) mit einem Bemessungswert von 10 000 Einwohnerwerten (EW60) oder mehr vor.

So muss entweder eine prozentuelle Mindestverringerung von 80 % oder eine Konzentration im Ablauf (10 mg/l bei kom ARA mit einem Bemessungswert von 10 000 EW60 – 149 999 EW60 bzw. 8 mg/l bei komARA mit einem Bemessungswert von 150 000 EW60 oder mehr) eingehalten werden.

Herausgeber:
BMLUK
Abteilung:
Abteilung IV/4 - Anlagenbezogene Wasserwirtschaft
Autor:
Gesamtumsetzung: Dr. Stefan Lindtner
Ausgabejahr:
2024
Ausgabeort:
Wien
Format:
Download
Kategorie:
Wasser allgemein Wasserwirtschaft, Wasserpolitik
Seitenanzahl:
20