Bewertung erhöhter Stickstoffemissionen bei niedrigen Abwassertemperaturen in Österreich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2024/3019
Die neu gefasste Kommunale Abwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019, KARL), schreibt in Anhang I, Teil C, Tabelle 2 neue, verschärfte Grenzwerte für Stickstoff aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (komARA) mit einem Bemessungswert von 10 000 Einwohnerwerten (EW60) oder mehr vor.
So muss entweder eine prozentuelle Mindestverringerung von 80 % oder eine Konzentration im Ablauf (10 mg/l bei kom ARA mit einem Bemessungswert von 10 000 EW60 – 149 999 EW60 bzw. 8 mg/l bei komARA mit einem Bemessungswert von 150 000 EW60 oder mehr) eingehalten werden.
- Herausgeber:
- BMLUK
- Abteilung:
- Abteilung IV/4 - Anlagenbezogene Wasserwirtschaft
- Ausgabejahr:
- 2024
- Ausgabeort:
- Wien
- Format:
- Download
- Kategorie:
- Wasser allgemein Wasserwirtschaft, Wasserpolitik
- Seitenanzahl:
- 20