Bericht über die Ertragslage der österreichischen Forstbetriebe über 500 Hektar
Auf Initiative des österreichischen Vorsitzes in der EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) und als spezifischer Beitrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur österreichischen Präsidentschaft wurden im Dezember 2024 zwei Studien zu Zukunftsperspektiven der Zusammenarbeit im Donauraum beauftragt.
Auf Initiative des österreichischen Vorsitzes in der EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) und als spezifischer Beitrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur österreichischen Präsidentschaft wurden im Dezember 2024 zwei Studien zu Zukunftsperspektiven der Zusammenarbeit im Donauraum beauftragt. Die erste Studie ist finalisiert und veröffentlicht.
Der Strategieprozess VISION 2028+ „Zukunftsbild für Österreichs Landwirtschaft und den Ländlichen Raum“ von Oktober 2023 bis Mai 2024 bestand aus drei Phasen.
Das BML hat ein Rechtsgutachten zur Auslegung von § 5 Bundesministeriengesetz 1986 vor dem Hintergrund der Beschlussfassung über einen Vorschlag zu einem Renaturierungsgesetz sowie der Annahme der Verordnung (EU) 2024/1468 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2215 und 2021/2116 im Rat der Europäischen Union in Auftrag gegeben.
Im Rahmen der Vorbereitungen für die Österreichischen Vorsitze in der EUSDR 2024 und der EUSALP 2025 wurde vom BML eine Kurzexpertise zu „Embedding makroregionaler Strategien anhand der INTERREG-CBC-Programme mit Österreichischer Beteiligung“ beauftragt.
Bindungswirkung der Stellungnahme 7/SEU XXV.GP des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 3. Oktober 2017 betreffend die Genehmigung für Glyphosat. Die Kosten der Studie betrugen brutto € 10.800,00.
Evaluiert werden sollte der Umsetzungsstand der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln (Sonderrichtlinie in der Fassung der 4. Änderung). Die Gültigkeit dieser Sonderrichtlinie war mit 31.12.2022 ausgelaufen.
Aufgrund vielfältiger Veränderungen und Eingriffe der letzten Jahrhunderte durch den Menschen zählen aquatische Lebensräume heute weltweit zu den gefährdetsten Ökosystemen. Das Projekt Flussdialog 2.0 soll die nachhaltige Entwicklung der österreichischen Gewässer unterstützen.
Evaluierung der Methode mittels neuerem Fotofallen-Point-Distance-Samplings belastbare Wilddichtedaten für ein integrales Wald-Wild Management zu gewinnen
Klassifizierung von Österreichs Schutzgebieten nach den Kriterien von Forest Europe Der vorliegende Bericht stellt die Grundlage für die Auswertungen 2023 dar und beschreibt die Änderungen zu den vorhergehenden Berichtsperioden. Die erste, grundlegende Studie zu diesem Thema, die auch eine umfangreiche Beschreibung der Methodik enthält, wurde bereits 2004 publiziert.