Export von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz
Seit 21.5.2026 war der Export von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz unter Verordnung (EU) 1157/2024 nicht mehr zulässig. Auf Hinwirken mehrerer Mitgliedstaaten und Stakeholder in der Abfallwirtschaft wurde die Verordnung (EU) 1157/2024 entsprechend geändert (Verordnung (EU) 1703/2026)).
Mit Inkrafttreten der Änderung am 30.7.2026 sind Exporte von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz zulässig.
Die Europäische Kommission hat dazu ein Statement verfasst, welches hier abrufbar ist (LINK).