Förderung von Projekten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Für Projekte zur Lebensmittelabfallvermeidung stehen Mittel aus der Förderschiene Kreislaufwirtschaft des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zur Verfügung. Die Förderperiode endet mit der vollständigen Ausschöpfung des verfügbaren Fördervolumens.
Hintergrund
Die Förderschiene Kreislaufwirtschaft soll zur Umsetzung der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie – Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft – beitragen. Die Transformation zur Kreislaufwirtschaft bedeutet, Ressourcenströme in Herstellungs-, Vertriebs- und Verbrauchsprozessen zu schließen und damit den Verbrauch an Rohstoffen und Materialien sowie das Abfallaufkommen und die Umweltbelastung massiv zu reduzieren.
Die relevante Rechtsbasis stellt die Förderungsrichtlinie Kreislaufwirtschaft 2024 dar.
Förderungswerbende Personen
Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und sozialökonomischen Betriebe.
Als sozialökonomische Betriebe gelten geschützte Werkstätten, integrative Betriebe, Vereine oder sonstige Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von sonstigen benachteiligten Personen oder die Erzielung einer messbaren, positiven sozialen und umweltrelevanten Wirkung ist, sowie deren Dachverbände.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen und immaterielle Maßnahmen im Rahmen von Projekten sofern:
- ein nachhaltiges Geschäftsmodell vorliegt, durch das Ressourcen eingespart oder Abfälle reduziert werden und
- das Projekt im Schwerpunktbereich Lebensmittel angesiedelt ist
Die maximale Förderhöhe je Projekt beträgt 5 Millionen Euro. Der maximale Fördersatz liegt – abhängig von der Größe der Organisation – zwischen 30 und 50 %. Im Rahmen der de‑minimis‑Regelung kann für Wettbewerbsteilnehmende ein Fördersatz von bis zu 80 % gewährt werden. Die Mindest-Investition pro Vorhaben beträgt 50.000 Euro.
| Unternehmensgröße | Fördersatz Wettbewerbsteilnehmede | Fördersatz Nicht-Wettbewerbsteilnehmede | |
|---|---|---|---|
| De-minimis-Regelung anwendbar | Kleines Unternehmen | 80 % | _ |
| Mittleres Unternehmen | |||
| Großes Unternehmen | |||
| De-minimis-Regelung nicht anwendbar | Kleines Unternehmen | 50 % | 80 % |
| Mittleres Unternehmen | 40 % | ||
| Großes Unternehmen | 30 % |
- Förderbar sind ausschließlich Umsetzungsprojekte in Österreich
Finanzierungshinweis: Die Kombination der Umweltförderung Kreislaufwirtschaft mit anderen Förderungen öffentlicher Rechtsträger ist bis zu den gemäß den beihilfenrechtlichen Unionsnormen vorgesehenen Höchstgrenzen zulässig.
Einreichung
Einreichungen sind bis zur vollständigen Ausschöpfung des verfügbaren Fördervolumens möglich.
Abwickelnde Stelle:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43 1 31631 748
kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH
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