Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung

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Foto: KI generiert

Das Merkblatt des Bundesministeriums informiert über die wesentlichen Auswirkungen der PPWR, die bereits mit 12. August 2026 zur Anwendung kommen. Insbesondere werden Klarstellungen zur Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsrechtsakte (Novellen des AWG und der Verpackungsverordnung) getroffen.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab 12. August 2026 schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Zu den ersten Neuerungen zählen unter anderem strengere Stoffbeschränkungen für Verpackungen, PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen sowie neue Pflichten für Erzeuger, Importeure und Vertreiber. Auch für Mehrwegsysteme und Wiederbefüllungsangebote gelten künftig konkrete Anforderungen. Ab Februar 2027 müssen Take-away-Betriebe außerdem ermöglichen, dass Kundinnen und Kunden eigene Behälter für Speisen und Getränke verwenden können.

Bestehende österreichische Regelungen, etwa zur Teilnahme an Sammel- und Verwertungssystemen und zu Meldepflichten, bleiben vorerst weitgehend aufrecht. Weitere Anpassungen sind im Rahmen geplanter Novellen des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung vorgesehen.

Das Merkblatt bietet einen kompakten Überblick über den Anwendungsbeginn, die Übergangsbestimmungen und die wichtigsten Verpflichtungen für Unternehmen: