4. Sitzung des EMFAF-Begleitausschusses am 25. und 26. September 2025 in Kärnten
Am 25. und 26. September 2025 fand die 4. Sitzung des österreichischen EMFAF-Begleitausschusses in Oberkärnten statt.
Der Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Durchführung des EMFAF-Programms 2021 bis 2027 zu begleiten und zu überwachen und prüft dabei insbesondere die Fortschritte bei der Erreichung der Zielvorgaben. Die Europäische Kommission (Generaldirektion MARE), die im Ausschuss eine beratende Funktion einnimmt, nahm (online und vor Ort) ebenfalls an der Sitzung teil.
Tagesordnung und Ergebnisse
- Begrüßung und Einleitung durch das Land Kärnten und den Vorsitz
Nach der Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitz gab der Leiter der zuständigen Abteilung im Amt der Kärntner Landesregierung einen Überblick über den Aquakultursektor im Bundesland Kärnten. - Annahme der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde ohne Änderung einstimmig angenommen. - Genehmigung des Berichts der letzten Sitzung EMFAF-Begleitausschusses
Der Bericht wurde einstimmig angenommen. - Programmabschluss EMFF Österreich 2014–2020 und Auflösung des Begleitausschusses
Die verfügbaren Fördermittel wurden vollständig umgesetzt. Das operationelle Programm EMFF Österreich 2014-2020 wurde offiziell Ende 2024 (und – damit frühzeitig) –abgeschlossen.
Der Vorschlag zur Auflösung des Begleitausschusses EMFF Österreich 2014–2020 wurde einstimmig angenommen. Der EMFAF-Begleitausschuss ist die Plattform für allfällige noch aufkommende Fragen. - Aktuelle Entwicklungen in den Politikbereichen der GD MARE – Bericht der Kommission
Die Vertreterin der Kommission ging in ihrem Beitrag auf aktuelle Entwicklungen in den Politikbereichen der GD MARE ein und würdigte die gute Umsetzung des EMFAF-Programms in Österreich sowie den erfolgreichen Abschluss des EMFF-Programms. Sie informierte ausführlich über den Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) zur Gestaltung der künftigen Förderperiode 2028–2034, der im Juli vorgelegt wurde und seitdem verhandelt wird. - Erste Änderung des EMFAF-Programms 2021–2027 und der Sonderrichtlinie
Die Verwaltungsbehörde informierte über die 1. Programmänderung, die am 31. Juli 2025 von der EK genehmigt wurde.
Zusätzliche Informationen betrafen die 1. Änderung der EMFAF-Sonderrichtlinie als nationale Rechtsgrundlage für die Umsetzung des EMFAF-Programms, welche am 25.03.2025 in Kraft getreten ist. Damit wurden unter anderem Erleichterungen für die Betriebe umgesetzt. - Stand der Umsetzung des EMFAF-Programms 2021–2027
Der aktuelle Umsetzungsstand beträgt bei den Genehmigungen rund 39 % und bei den Auszahlungen rund 26 % des aufgestockten Gesamtbudgets (ohne Technische Hilfe). Es wurden 129 Projekte genehmigt und bei 101 davon bereits Auszahlungen getätigt. Auch die Indikatoren geben einen positiven Ausblick.
Die Förderstellen halten fest, dass bereits signifikante Anteile der verfügbaren Fördermittel verplant sind, was die Notwendigkeit der Budgetaufstockung unterstreicht. Die Nachfrage in der näheren Zukunft wird allerdings von einigen Bundesländern aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage als unsicher eingeschätzt.
Im Rahmen der Überprüfungen wurden – wie auch in den Vorjahren – nur sehr geringe Fehler mit finanziellen Auswirkungen festgestellt, womit die hochgerechnete Fehlerquote abermals deutlich unter der Schwelle von 2 % liegt. - Evaluierung der EMFAF-Programmumsetzung
Gemäß dem Evaluierungsplan wird im Jahr 2025 eine Prozessevaluierung mit dem Fokus auf die Governance der EMFAF-Programmumsetzung in Österreich durchgeführt. Das mit der Durchführung der Prozessevaluierung beauftragte Österreichische Institut für Raumplanung (ÖIR) stellt die Zwischenergebnisse vor. Aufgrund der guten, weit fortgeschrittenen und effektiven Programmumsetzung kann eine weitgehende Beibehaltung der Umsetzungsprozesse empfohlen werden. Die befragten Programmpartner und Stakeholder sind grundsätzlich mit der Einbindung, Beratung und Zusammenarbeit zufrieden. Die Prozessevaluierung soll Ende des Jahres fertiggestellt und Anfang des Jahres 2026 veröffentlicht werden. - Grundlegende Voraussetzungen, fondsübergreifende Einbettung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die für die Umsetzung des EMFAF-Programms erforderlichen „Grundlegenden Voraussetzungen“ („enabling conditions“) behandelt. Diese müssen die ganze Programmperiode hindurch erfüllt werden. Der EMFAF-Begleitausschuss hat gemäß Geschäftsordnung jährlich zu überprüfen, ob die Erfüllung nach wie vor gewährleistet werden kann. Auch 2025 kam es zu keiner Änderung der Eigenbewertung. Es liegen keine diesbezüglichen Beschwerden oder Anfragen vor.
Der Vertreter der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) präsentierte zudem die Ergebnisse des durchgeführten Projekts zum Thema „Regionale Innovation und Transformation“. - Information und Kommunikation, Publizität, Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit
Der Kommunikationsbeauftragte für das EMFAF-Programm) gab einen Überblick über die Durchführung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Jahr 2025 und verwies dabei auch auf die leicht adaptierten Publizitätserfordernisse (vgl. Informationsblatt mit Vorgaben zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben im EMFAF).
Besonders betont wurden unter anderem die aktive Beteiligung Österreichs an der EU-Aquakulturkampagne sowie gemeinsame Kommunikationsaktivitäten der EU-Fonds in Österreich.
Der Vertreter der Landwirtschaftskammer informierte über das Projekt von strategischer Bedeutung „ACFA – Austria communicates fisheries and aquaculture“. Ziel ist eine österreichweite Koordinierung und Umsetzung der überbetrieblichen Bewerbungsaktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung und Gesellschaftsdialog über alle Sparten des österreichischen Fischerei- und Aquakultursektors (für konventionelle sowie für biologische Produktion).
Er hob dabei unter anderem die Festveranstaltung am Europatag anlässlich der Auszeichnung der Waldviertler Karpfenteichwirtschaft zum landwirtschaftlichen Weltkulturerbe durch die Welternährungsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen hervor. Es ist das erste landwirtschaftliche Weltkulturerbe Niederösterreichs und das einzige ausgezeichnete Aquakultursystem Europas. An dieser Veranstaltung nahmen unter anderem Bundesminister Norbert Totschnig und FAO-Direktor Kaveh Zahedi teil, der zuständige EU-Kommissar Costas Kadis sendete eine Videobotschaft. Dementsprechend gab es eine umfangreiche Medienberichterstattung. - Allfälliges
Der Vertreter des österreichischen Dachverbandes für Fischerei und Aquakultur (ÖVFA) berichtete über die aktuelle Lage der Fischerei und Aquakultur in Österreich, die aktuell von vielen Herausforderungen (Teuerung, Klimawandel, Auflagen) geprägt ist. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die verfügbaren Mittel im EMFAF-Programm und appelliert, diese bestmöglich bis zum Ende der Periode zu nutzen, um die bestehenden Betriebe zu unterstützen und wenn möglich die Produktion weiter auszubauen.
Projektbesichtigungen
Am darauffolgenden Tag hatte der Begleitausschuss die Möglichkeit, einen geförderten Aquakulturbetrieb in Greifenburg (Forellen Jobst) zu besichtigen sowie Einblicke in einen Fischereibetrieb am Weißensee („fischart“) zu erhalten.