AMA-Hauptauszahlung 2025: rund 1,34 Milliarden Euro für Österreichs Bäuerinnen und Bauern
Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt pünktlich am 18. Dezember 2025 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus. Damit werden insgesamt rund 1,34 Milliarden Euro für unsere nachhaltige österreichische Landwirtschaft ausbezahlt. Mehr als zwei Drittel, rund 68 Prozent, werden durch EU-Mittel finanziert.
„Mit den Leistungsabgeltungen für unsere österreichische Landwirtschaft sorgen wir für Stabilität und Planungssicherheit auf unseren Höfen. Die Direktzahlungen, Umwelt- und Bergbauernprämien sowie Entlastungsmaßnahmen sind kein Geschenk, sondern eine faire Abgeltung der Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern für eine umweltgerechte Bewirtschaftung, mehr Tierwohl und Tourismus. Besonders in Zeiten hoher Produktionskosten, Wetterextreme und volatiler Märkte ist das ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit seitens der österreichischen Agrarpolitik, die gemeinsam von Bund, EU und Ländern finanziert wird“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Die Bäuerinnen und Bauern in Österreich tragen mit ihrer Arbeit entscheidend zur Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln, zum Erhalt der Kulturlandschaft mit den attraktiven Almen und zum Schutz von Klima, Biodiversität und Gewässern bei. Mit der Dezemberauszahlung werden diese Mehrleistungen gezielt abgegolten.
Die Auszahlungssumme umfasst:
- 571,6 Millionen Euro Direktzahlungen
- 445,5 Millionen Euro Agrarumweltprogramm ÖPUL
- 214,6 Millionen Euro Ausgleichszulage
- 75,3 Millionen Euro Rückerstattung CO2-Bepreisung und die temporäre Agrardieselvergütung
- 29,4 Millionen Euro projektbezogene Zahlungen
Insbesondere im Agrarumweltprogramm ÖPUL konnten wesentliche Steigerungen des Prämienvolumens verzeichnet werden. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf inhaltliche Änderungen im Agrarumweltprogramm zurückzuführen, die darauf abzielen die biologische Wirtschaftsweise, den Klimaschutz, die Biodiversität und den Gewässerschutz weiter zu stärken.
Unter anderem wurden folgende zusätzlichen Elemente umgesetzt:
- Zuschlag für Kreislaufwirtschaft bei Bio-Betrieben sowie Abgeltung von betriebsbezogenen Transaktionskosten
- Einführung einer neuen Ökoregelung zur Förderung von nichtproduktiven Ackerflächen und Agroforst-Streifen
- Anhebung der Prämien für gesamtbetriebliche Acker-Maßnahmen (UBB und BIO) und Öko-Regelungen sowie Erhöhung des Zuschlags für Acker- und Grünland-Biodiversitätsflächen
- Optionaler Zuschlag für Alm-Weideplan und Möglichkeit zur standortangepassten Beweidung auf Almen mit hohem Futterangebot
- Flexibilisierung der Anbau- und Umbruchszeitpunkte bei Begrünungen
- Optionaler Zuschlag zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers sowie Erweiterung Untersaaten auch bei Mais und Sorghum
- Ausdehnung des Angebots zur Unterstützung der stickstoffreduzierten Fütterung bei Schweinen
- Verstärkte Ansätze zur Erhöhung der Klimawirkung im Naturschutz