Vorschlag für den Finanzrahmen der EU und die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für den nächsten langfristigen Finanzplan der EU für die Jahre 2028-2034 vorgelegt. Im Vergleich zum bisherigen Plan soll mehr Geld zur Verfügung stehen. Neben der deutlichen Erhöhung des künftigen EU-Budgets ist auch eine fundamentale Änderung der bisherigen Struktur und Implementierung des EU-Haushalts vorgesehen.
Am 16. Juli wurden in Brüssel die Vorschläge der Europäischen Kommission (EK) für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) präsentiert. Der MFR bildet die Basis für den EU-Haushalt für eine Zeitraum von sieben Jahren und beinhaltet die Mittelzuteilung zu den verschiedenen EU-Fonds. In der Ausgestaltung wurde aktuellen und künftigen Herausforderungen Rechnung getragen: Im Vergleich zum letzten MFR (2021–2027) ist eine deutliche Aufstockung des EU-Haushalts um 64 Prozent vorgesehen, somit wären rund 1.984,9 Milliarden Euro für gemeinsame Ausgaben auf EU-Ebene verfügbar.
Wesentliche Änderungen
Die von der EK vorgelegten MFR-Vorschläge sehen einen völlig neuen Ansatz zu bisher vor: Dieser besteht im Wesentlichen aus einer Reorganisation und Zusammenlegung von Prioritätsbereichen von sieben auf vier und einer Zusammenfassung von Förderinstrumenten (Fonds und Programmen) von 52 auf 16. Die von den Mitgliedstaaten abgewickelten Instrumente sollen in sogenannten „Nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen“ (NRPP) gebündelt werden – das bedeutet ein Plan pro Mitgliedstaat. Dabei werden auch die unterschiedlichen – bisher eigenständigen Fonds wie zum Beispiel der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – unter einem Dach zusammengefasst.
Bedeutung für die Landwirtschaft
Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist einer der größten Bereiche im EU-Haushalt. Sie wird künftig Teil des nationalen Plans jedes Landes sein. Das bisherige System mit zwei Säulen (Direktzahlungen und ländliche Entwicklung) soll es so nicht mehr geben. Die Einkommensunterstützung für Landwirte bleibt aber bestehen. Dieses Geld darf nur für diesen Zweck verwendet werden, damit Planungssicherheit herrscht. Besonders unterstützt werden sollen jene, die hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind. Aber auch kleinere Betriebe oder Nebenerwerbslandwirte sollen weiterhin Geld bekommen, wenn sie aktiv Landwirtschaft betreiben.
Was passiert mit der ländlichen Entwicklung?
Viele Maßnahmen aus der bisherigen Umsetzung gemäß des GAP -Strategieplans finden sich auch weiterhin im Vorschlag der EK wieder. Der Schwerpunkt liegt dabei aber in erster Linie auf landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Ländliche Entwicklung (2. Säule der GAP), die seit dem EU-Beitritt vor 30 Jahren eine wichtige Rolle in der nachhaltigen Weiterentwicklung ländlicher Räume in Österreich einnimmt, soll es aber nach den vorliegenden Vorschlägen zukünftig nicht mehr in dieser Form geben. Maßnahmen aus diesem Politikbereich (wie beispielsweise der regionale Entwicklungsansatz LEADER) wird es weiterhin geben. Diese werden künftig, gemeinsam mit anderen Instrumenten zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa („Kohäsionspolitik“), aus einem gemeinsamen Topf verwaltet.
Auswirkungen auf Österreich
Aus aktueller Sicht würde der EK-Vorschlag zu einer Reduktion der Rückflüsse im Bereich Kohäsionspolitik und GAP nach Österreich sowie zu einer Erhöhung der EU-Beiträge (aufgrund der MFR-Erhöhung und der vorgeschlagenen Abschaffung der Rabatte) führen.
Wie geht es weiter?
In den kommenden zwei Jahren stehen daher intensive Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zu den vorgelegten Vorschlägen bevor. Die Nationalen und regionalen Partnerschaftspläne sollen mit 1. Jänner 2028 in die Umsetzung starten.