Evaluierungsberichte GAP-Strategieplan 23-27

ein Feld, mehrere Reihen Salat, Region ist Marchfeld

Gemäß Artikel 5 der Durchführungsverordnung 2022/1475 ist jährlich ein Bericht über die Evaluierungstätigkeiten sowie die Fortschritte bei der Evaluierung des GAP-Strategieplans in Österreich zu erstellen. 
Zudem wird auf Basis von § 6a (5) MOG jährlich ein Bericht zum aktuellen Stand der Evaluierungstätigkeiten unter Berücksichtigung der Wirkungsziele an den Nationalrat übermittelt.

Jährlicher Evaluierungsbericht gemäß § 6a MOG: Umsetzung des GAP-Strategieplans 2023–2027 in Österreich

Zentraler Inhalt des Evaluierungsberichtes laut § 6a (5) Marktordnungsgesetz ist eine zusammenfassende Darstellung der Evaluierung der Umsetzung des nationalen GAP-Strategieplans 2023–2027 sowie die Auflistung der relevanten Wirkungsindikatoren einschließlich der Wirkungsziele.
Zentrales Element der Berichtsverpflichtung sind die Wirkungsziele. Diese entsprechen den neun spezifischen Zielen und dem Querschnittsziel gemäß Art. 5 und 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 zur Entwicklung der GAP-Strategiepläne 2023–2027. Zentrale Themen des nationalen GAP-Strategieplans 2023–2027 (GSP 23–27) sind die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit sowie Stärkung der Regionen. Der GSP 23–27 ist das Ergebnis eines umfangreichen Erstellungsprozesses unter breiter Stakeholder-Einbindung. Der GSP 23–27 bündelt insgesamt 100 Interventionen mit einem Gesamtfördervolumen von rund 9,5 Milliarden Euro. Diese sind entsprechend ihrer inhaltlichen Ausrichtung den neun Spezifischen Zielen sowie dem Querschnittsziel der GAP zugeordnet.

Jährlicher Evaluierungsbericht laut Art. 5 der DVO 2022/1475

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission Informationen über ihre Evaluierungstätigkeiten und -ergebnisse bereitstellen. Dies muss spätestens einen Monat vor der jährlichen Überprüfungssitzung, die in Artikel 136 der Verordnung (EU) 2021/2115 festgelegt ist, geschehen. Diese Informationen werden nach der Überprüfung durch den Begleitausschuss übermittelt und beinhalten auch das Ergebnis dieser Überprüfung.