Entlastungsmaßnahme für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselrückvergütung) 2026 und 2027
Im Doppelbudget 2027/2028 der Bundesregierung sind insgesamt 100 Millionen Euro zur Entlastung der Land- und Forstwirtschaft vorgesehen. Um eine Auszahlungslücke zu vermeiden, werden die beiden Zahlungen um ein Jahr vorgezogen. Die erste Zahlung in der Höhe von 50 Millionen Euro soll bereits im Dezember 2026 zur Auszahlung kommen.
Um die Belastung des hohen Dieselpreises in der Land- und Forstwirtschaft abzufedern, wird den Landwirtinnen und Landwirten eine Entlastungsmaßnahme in Form einer Agrardieselrückvergütung gewährt:
"Mit Offensivmaßnahmen wie der Agrardieselsubvention könne man dennoch die Wettbewerbsfähigkeit der Bäuerinnen und Bauern stärken."
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
Mit der Einführung der Entlastungsmaßnahme für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselrückvergütung) 2026 und 2027 ist eine Fortführung der bisherigen temporären Agrardieselvergütung vorgesehen.
Die detaillierte Ausgestaltung der Fördermaßnahme wird durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) erfolgen und soll im Folgenden kurz dargestellt werden. Der für die Entlastungsmaßnahme zugrundeliegende durchschnittliche Gasölverbrauch in Liter pro Hektar wird nach der Bewirtschaftungsart differenziert und basiert auf einer Studie der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen.
- Die Rechtsgrundlagen dieser Entlastungsmaßnahme (Agrardieselrückvergütung) sind einerseits das NEHG (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022), welches an die vorherige Bestimmung zur Rückvergütung anknüpft, und eine Umsetzungs-Verordnung zur Agrardieselrückvergütung.
- Anspruchsberechtigt sind alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Die Agrardieselrückvergütung gilt auch für reine Forstbetriebe.
- In den Jahren 2026 und 2027 stehen maximal je 50 Millionen Euro zur Verfügung. Der Vergütungssatz beträgt voraussichtlich ca. 15,5 Cent/Liter Gasöl. Der konkrete Vergütungssatz wird erst mit Vorliegen der Berechnungsdaten ermittelt.
- Die Beantragung erfolgt über einen Autoantrag des fristgerechten Mehrfachantrags 2026 an die AMA. Als Flächenbasis werden die beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen 2026 beziehungsweise die beihilfefähigen Forstflächen 2025 berücksichtigt.
- Für das Antragsjahr 2026 gilt für reine Forstbetriebe, welche noch keinen MFA 2026 gestellt haben, dass sie für den Erhalt der Rückvergütung spätestens bis 31.08.2026 einen MFA gestellt haben müssen.
- Für das Antragsjahr 2027 wird die Rückvergütung mittels fristgerechter Abgabe eines MFA 2027 beantragt, wobei die Forstflächen 2027 aktiv angegeben werden müssen.
- Die Auszahlung erfolgt vorgezogen in den Jahren 2026 und 2027 und voraussichtlich mit der Hauptauszahlung jeweils im Dezember durch die AMA. Für den ermittelten Gesamtbetrag gilt eine Mindestauszahlungsgrenze von einem Euro pro Antrag.
- Durchschnittlicher Gasölverbrauch beziehungsweise voraussichtlich berechnete Agrardieselrückerstattung pro Hektar:
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110 Liter/ 17,5 € |
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195 Liter/ 31,0 € |
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173 Liter/ 27,5 € |
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310 Liter/ 49,2 € |
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145 Liter/ 23,0 € |
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61 Liter/ 9,7 € |
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19 Liter/ 3,0 € |
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12 Liter/ 1,9 € |
Hinweis
(Stand 22.07.2026)
Die Verordnung zur Entlastungsmaßnahme für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselrückvergütung) 2026 und 2027 und die Novelle im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz – NEHG 2022 sind in Bearbeitung.