Interregional Innovation Investments (I3) - jetzt für Förderung bewerben! 

Interregional Innovation Investments (I3) Instrument
Foto: BMLUK

I3 unterstützt die Stärkung von Wertschöpfungsketten durch interregionale Innovationsprojekte, insbesondere in weniger entwickelten Regionen. Unternehmen und Institutionen können ihre Ansuchen auf Förderung von 23. Oktober 2025 bis zum 19 . März 2026 einreichen.

Interregional, Innovation und Investments: Europas Weg zur Förderung bahnbrechender Technologien

Die Europäische Kommission setzt mit dem Interregional Innovation Investments (I3) Instrument aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gezielt auf Zusammenarbeit zwischen Regionen, um technologische Innovationen voranzutreiben. Dieses Förderprogramm soll Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Behörden dabei unterstützten, ihre innovativen Projekte zu skalieren und marktfähig zu machen (Technology readiness levels 6-9). Die Initiative richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Universitäten, Technologiezentren sowie regionale Behörden, die gemeinsam an transformativen Lösungen arbeiten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen digitale Technologien, grüne Transformation und intelligente Fertigung.

Finanzierungsumfang und Struktur

Für die Periode 2021-2027 stehen insgesamt 490 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm ist in drei zentrale Förderstränge unterteilt:

  • Strang 1: Unterstützung für Regionen mit ähnlichen Smart Spezialisation (S3) Themen und der Bereitschaft in interregionale Innovationsprojekte zu investieren
  • Strang 2a: Aufbau und Integration von EU Wertschöpfungsketten, in weniger entwickelten Regionen
  • Strang 2b: Stärkung regionaler Innovationsnetzwerke und –ökosysteme und Aufbau von Kapazitäten für interregionale Geschäftsmodelle

Die Erfolgsquote für Antragsstellerinnen und Antragsteller bei den letzten Calls lag bei ungefähr 10 %.

Das neue I3-Arbeitsprogramm wurde von der EK im März verabschiedet und steht auf der Website der Europäischen Kommission zur Verfügung

Aktueller Call: Kapazitätsaufbau für interregionale Innovationsinvestitionen

Für den Call aus dem Strang 2b können von 23. Oktober 2025 bis 19. März 2026 Anträge eingereicht werden. 

Zielsetzung und Wirkung

  • Unterstützung von Kapazitätsaufbauprojekten in weniger entwickelten Regionen
  • Förderung von Kooperationen zwischen regionalen Behörden, KMU, Clustern und Forschungseinrichtungen
  • Stärkung von Innovationsökosystemen, Kompetenzaufbau, Erleichterung der Teilnahme an interregionalen Wertschöpfungsketten

Dadurch sollen Regionen besser in der Lage sein, innovative Projekte zu entwickeln und umzusetzen, die Teilnahme von KMU an EU-weiten Innovationsnetzwerken soll erhöht, die regionale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Innovationsunterschieden zwischen Regionen verringert werden.

Weitere Informationen zum Call und Voraussetzungen sowie die Einreichung finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission. 

Vergangene Calls

Mit 22. Mai 2025 starteten zwei neue Calls aus Strang 1 und 2a die mit 23 respektive 24 Millionen Euro dotiert waren. Bewerbungen konnten bis 13. November 2025 eingereicht werden.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen: 

  • Konsortien müssen aus mehreren Partnern aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten bestehen.
  • Projekte können Fördermittel von bis zu 10 Millionen Euro erhalten.
  • Mindestens 50 % der Projektkosten müssen in weniger entwickelten Regionen ausgegeben werden.
  • Die Finanzierung von Kosten für Dritte ist möglich.

Weiterführende Informationen