44 Millionen Euro für gesunde Flüsse: Österreich investiert weiter in Gewässerökologie
Auch 2025 setzt Österreich seine Investitionen in die Verbesserung der Fließgewässer konsequent fort. Das Bundesministerium stellt über das Umweltförderungsgesetz (UFG) rund 44 Millionen Euro für Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung heimischer Flüsse bereit.
Mit diesen Mitteln werden 78 bisher unpassierbare Querbauwerke für Fische geöffnet und 71 Kilometer Flussläufe renaturiert und ökologisch verbessert.
Bilanz der vergangenen fünf Jahre
Von 2021 bis 2025 wurden insgesamt 161,3 Millionen Euro in gewässerökologische Maßnahmen investiert. Dadurch konnten 300 Querbauwerke für Fische geöffnet und 233 Kilometer Flussläufe renaturiert werden. Gleichzeitig stärken Investitionen in Planung, Bau und ökologische Fachleistungen im Zuge der Umsetzung von gewässerökologischen Maßnahmen die regionale Wirtschaft und tragen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
Ausblick
Trotz der bereits erzielten Erfolge besteht weiterer Handlungsbedarf: Zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie zur Umsetzung der Anforderungen neuer europäischer Rechtsrahmen, insbesondere der Wiederherstellungsverordnung, sind zusätzliche Anstrengungen und Investitionen erforderlich. Die ökologische Verbesserung der Gewässer ist dabei eine gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen und erfordert ein abgestimmtes und konsequentes Vorgehen. Durch gezielte Maßnahmen können Flüsse und Gewässer langfristig als Lebensräume gesichert sowie die Lebensqualität nachhaltig gestärkt werden. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen hat sich die Bundesregierung im Regierungsprogramm klar bekannt.
Weitere Informationen
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18.04.2026Presseaussendung
Totschnig: Heimische Gewässer im Jahr 2025 mit 78 Fischaufstiegshilfen und 71 Kilometern naturnahen Flussläufen weiter gestärkt. -
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, werden Gewässer als Lebensräume in ihrer Gesamtheit betrachtet und ihr Wasser nicht nur als Verbrauchsgut angesehen. Die Richtlinie vereinheitlicht den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union und bezweckt, die Wassernutzung nachhaltig und umweltverträglich zu gestalten.