Mischwasserkanalisation in Österreich

Kläranlage - Reinhalteverband
Foto: BMLUK / Alexander Haiden

Ein Aspekt der kürzlich in Kraft getretenen EU-Richtlinie über kommunales Abwasser (KARL, Richtlinie - EU 2024/3019) ist die Begrenzung der Verschmutzung durch Mischwasserüberläufe für Siedlungsgebiete ab 10 000 EW. Eine Studie zeigt den Ausbaugrad der Mischkanalisation in Österreich und den allfälligen Anpassungsbedarf zur Erfüllung der Anforderungen der KARL.

Mischwasser(kanal)system: Schmutzwasser aus Haushalten und Gewerbe sowie Niederschlagswasser werden gemeinsam abgeleitet. Werden bei Regen die hydraulische Kapazität der Kanalisation bzw. der Kläranlage und die Speicherkapazitäten im Kanalnetz überschritten, muss das durch das Niederschlagswasser dominierte Mischwasser  in ein Gewässer entlastet werden.

Trenn(kanal)system: Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden in getrennten Kanälen abgeführt. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage geleitet, das vergleichsweise gering verschmutzte Niederschlagswasser wird – gegebenenfalls nach einer Vorreinigung – in ein Gewässer eingeleitet.

KARL legt ein nicht verbindliches Richtziel fest, wonach das aus Mischwasserüberläufen stammende Abwasser einen geringen Prozentsatz ausmacht, der nicht mehr als 2% der kommunalen Abwasserfracht, berechnet unter trockenen Witterungsbedingungen, betragen darf. Der Nachweis erfolgt über die Jahresfrachten der Abwasserparameter BSB5, CSB, TOC, TN, TP und optional TSS.

In einer Studie der Universität Innsbruck wurde der Ausbaugrad der Mischwasserkanalisation in den rund 280 österreichischen Siedlungsgebieten ab 10 000 EW mit einem Fragebogen erhoben und eine Langzeitsimulation mit einem vereinfachten hydrologischen Modell durchgeführt. Die Studie ermittelt den erforderlichen Umfang an Mischwasserbehandlung zur Erreichung des Richtziels der KARL in allen Siedlungsgebieten mit einem relevanten Anteil an Mischwasserkanalisation. Es wurden sechs Szenarien mit unterschiedlichen Interpretationen des Richtziels der KARL betrachtet.

Die zulässige Entlastungsrate nach KARL korreliert mit dem hydraulischen Wirkungsgrad nach ÖWAV-Regelblatt 19. Ab einem Wirkungsgrad > 60 % ist die Einhaltung des Richtziels nach KARL entweder gegeben oder mit geringem Aufwand möglich. Unter Annahme spezifischer Kosten von Speicherbauwerken von rund   1 000 €/m³ liegen die Aufwände zur Umsetzung der Vorgaben der KARL je nach Szenario zwischen 0,4 Milliarden Euro und 1,1 Milliarden Euro.

Die Kosten für das Projekt betrugen 72 428 Euro.