Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und ihre Metaboliten in Fließgewässern
Untersuchungsergebnisse der GZÜV-Sondermessprogramme zeigen die Belastung der Fließgewässer mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen.
Pflanzenschutzmittel werden von Privatpersonen und in der Landwirtschaft eingesetzt und können nach ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen. Um das Ausmaß ihres Vorkommens in Oberflächengewässern zu erfassen wurden 2021 und 2024 auf der Grundlage der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (BGBl. II Nr. 479/2006 i.d.g.F.) ein Sondermessprogramme zum Vorkommen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Fließgewässern durchgeführt. Während im Sondermessprogramm 2021 ausgewählte kleinere bis mittelgroße Gewässer untersucht wurden, lag der Fokus des Sondermessprogrammes 2024 auf kleinen Einzugsgebieten mit intensiver landwirtschaftliche Nutzung und folgt damit einer Empfehlung des Rechnungshofes (Reihe Bund 2024/20).
Die umfangreichen Pestiziduntersuchungen zeigen, dass Fließgewässer in Österreich mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. deren Metaboliten belastet sein können.
Die Ergebnisse 2021 belegen, dass von den ca. 600 gemessenen Wirkstoffen und Abbauprodukten rund 80 Stoffe in den untersuchten Fließgewässern gefunden wurden, viele davon nur in sehr geringen Konzentrationen. Die Zeilvorgaben der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (BGBl. Nr. II 96/2006 i.d.g.F.) wurden eingehalten.
Im Sondermessprogramm 2024 wurden insgesamt über 700 Einzelstoffe gemessen und 99 Wirkstoffe und Metaboliten nachgewiesen, vorwiegend aus der Gruppe der Herbizide. Die Ergebnisse sind ähnlich den Ergebnissen im Sondermessprogramm 2021. Im Sondermessprogramm 2024 wurden etwas mehr Einzelstoffe nachgewiesen, was daran liegt, dass die analytischen Methoden laufend angepasst werden und einige Stoffe erstmals untersucht (z.B. das Fungizid Fluxapyroxad) und gezielt kleine Gewässer mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung im Einzugsgebiet beprobt wurden. Während 2021 keine Überschreitungen von national geregelten Wirkstoffen beobachtet wurden, deuten die Messungen 2024 auf einzelne Überschreitungen für einige wenige Wirkstoffe wie das Insektizid Cypermethrin hin.
Beim Vergleich mit den Vorgaben für die neuen Prioritären Stoffe zeigen die Daten ein mögliches Risiko einer Zielverfehlung für die bis Dezember 2027 in nationales Recht zu übernehmenden Grenzwerte für die Insektizide Deltamethrin und Imidacloprid sowie das Herbizid Nicosulfuron.
Für Stoffe mit hoher Relevanz ist in den nächsten Jahren die Ableitung von Bewertungskriterien vorgesehen (sofern sie nicht schon festgelegt wurden) und gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu setzen, um die Gewässerbelastung mit Pestizidwirkstoffen und deren Abbauprodukten zu verringern.