Ministerium BMLUK Halbjahresbilanz 2025
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zieht Halbjahresbilanz und stellt Meilensteine aus den ersten 6 Monaten 2025 vor.
Bundesminister Norbert Totschnig: „Im ersten Halbjahr 2025 haben wir wichtige Erfolge erzielt und ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts für ihre professionelle Arbeit. Bei den Budgetverhandlungen konnten wir stabile Bundesmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik sicherstellen und haben das Agrarumweltprogramm, die Investitionsförderung und die Bergbauernförderung abgesichert. Außerdem haben wir gewährleistet, dass alle zugesagten Förderungen bei der thermischen Sanierung und beim Heizkesseltausch heuer ausgezahlt werden. Weitere erreichte Meilensteine waren der Entwurf für das Klimagesetz, Fortschritte beim Hochwasserschutz und Rechtssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern bei der Tierhaltung.“ „Im zweiten Halbjahr geht es nun unter anderem darum, das Klimagesetz im parlamentarischen Prozess zu behandeln, intensive Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik zu starten und wichtige Umweltförderungen, wie den Heizkesseltausch, bis Jahresende neu aufzustellen“, gibt Totschnig einen Ausblick.
Umwelt und Klima
- Klimagesetz – Entwurf vorgelegt: Bundesminister Totschnig hat im BMLUK einen Entwurf für das Klimagesetz erarbeiten lassen, der derzeit innerhalb der Regierungskoalition abgestimmt wird. Die Eckpunkte wurden im Juli vorgestellt.
- Klimacheck für alle Vorhaben des Bundes beschlossen: Ab 1.1.2026 werden im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) u.a. Gesetze, Verordnungen und Investitionen auf Ihre Auswirkung auf das Klima überprüft. Künftig wird dargestellt, welche positiven oder negativen Auswirkungen ein Vorhaben auf die Treibhausgasemissionen oder auf die Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels in Österreich haben wird.
- 1,8 Milliarden Euro für Kesseltausch und thermische Sanierung: Trotz des Konsolidierungsbedarfs ist es gelungen, die Bundesförderung zum Kesseltausch und der thermischen Sanierung mit einem neuen, zusätzlichen Zusagerahmen von 1,8 Milliarden Euro für die Periode 2026 - 2030 im Umweltförderungsgesetz auszustatten. Jährlich können ab 2026 360 Millionen Euro zugesagt werden. So soll auch sichergestellt werden, dass die Mittel im Zeitraum kontinuierlich abgeholt werden und sowohl die Kessel- und Wärmepumpenhersteller als auch die Installationsbetriebe Planungssicherheit erhalten.
- Analyse für effizientere Förderungen gestartet: BMLUK und BMWET haben Anfang April eine Analyse der Effizienz von Klima- und Energieförderungen gestartet. Ziel ist, künftig effizienter zu fördern, also mit jedem Euro Steuergeld mehr Wirkung zu erzielen, als das bisher der Fall war. Die Ergebnisse der Analyse werden als eine Grundlage für die Ausgestaltung der künftigen Förderschienen dienen.
- 248 Millionen Euro Investitionen für den Umwelt- und Klimaschutz in Österreich: Die Umweltförderung im Inland ist ein zentrales Förderungsinstrument des Bundes für Umwelt- und Klimaschutz. Im ersten Halbjahr 2025 wurden 556 Umwelt- und Klimaschutzprojekte mit einem Investitionsvolumen von rund 248 Millionen Euro und einem Förderungsbarwert von rund 55,2 Millionen Euro genehmigt. Durch diese Projekte können rund 124.000 Tonnen CO₂ pro Jahr eingespart werden. Die Projekte betreffen die Förderungsbereiche Umweltförderung im Inland, Kreislaufwirtschaft sowie Klimafreundliche Fernwärme- und Fernkältesysteme.
- Reparaturbonus/Kreislaufwirtschaft: Der Reparaturbonus wird derzeit evaluiert und soll noch heuer gegen Jahresende fortgeführt werden. Im Rahmen der Budgetplanung 2026 hat das BMLUK für den beliebten Reparaturbonus 30 Millionen Euro jährlich gesichert.
Monitoring für Große Massenbewegungen in den österreichischen Alpen
- Im Auftrag von Bundesminister Norbert Totschnig wird ein bundesweites Monitoring großer Massenbewegungen in den österreichischen Alpen erarbeitet
- Beim BMLUK wird eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet, die gemeinsam mit den Ländern, Geosphere Austria und dem BFW die Umsetzung steuert.
- Der Felssturz im Schweizer Blatten hat deutlich gemacht: Auch, wenn wir ein solches Szenario bei uns nicht kennen, sind Massenbewegungen wie Bergstürze und Rutschungen eine reale Gefahr – für Siedlungen, Infrastruktur und Tourismus.
- Im Bereich der Massenbewegungen sollen klare Strukturen geschaffen und ein umfassendes Risikomanagement implementiert werden.
Startschuss für die Erstellung des Wiederherstellungsplans
- Prozess und Struktur zur Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans wurde gemeinsam von Bund und Ländern festgelegt.
- Die Koordination des Prozesses liegt auf Bundesebene beim BMLUK.
- Alle Arbeitsgruppen (gegliedert nach den thematischen Schwerpunkten aus der VO) haben ihre Arbeit aufgenommen und erarbeiten mit Einbindung von Wissenschaft und Stakeholdern Inhalte für den Plan. Die Leitung der Arbeitsgruppen erfolgt nach kompetenzrechtlicher Zuständigkeit entweder von Bund- oder Länderseite.
- Auch die breite Öffentlichkeit wird entsprechend der Vorgaben aus der VO die Möglichkeit zur Beteiligung haben.
- Bis September 2026 muss der Entwurf an die EK übermittelt werden.
Änderung Schutzstatus Wolf
- Vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Wolfspopulation, sich häufender Risse von Nutztieren durch Wölfe und der Gefährdung der Almwirtschaft initiierte Bundesminister Totschnig auf EU-Ebene die Diskussionen rund um die steigenden Raubtierpopulationen.
- Anfang Juni hat der Rat die Anpassung der FFH-RL final und formal angenommen. Damit ist der letzte Schritt auf EU-Ebene getan.
- Die Anpassung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ im Rahmen der FFH-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt: Die Bundesländer haben nun die Flexibilität, Managementmaßnahmen im Rahmen ihrer Jagdgesetze /Naturschutzgesetze vorzusehen.
- Wichtig ist in weiterer Folge der Ausbau des Monitorings. Auch ist der günstige Erhaltungszustand zu berücksichtigen. Dabei sind laut jüngster EuGH Rechtsprechung auch grenzüberschreitende Populationen sowie regionale und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
Rechtssicherheit bei der Tierhaltung für die Schweinebauern
- Übergangsfrist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenböden in der Schweinehaltung musste aufgrund der VfGH-Entscheidung gesetzlich bis 31. Mai 2025 neu geregelt werden.
- Beschluss im NR am 13. Mai, Beschluss im BR am 27. Mai, Datum des Inkrafttretens: 01. Juni 2025
- Neuregelung im Detail:
- Enddatum für unstrukturierte Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche: 01. Juni 2034
- 16-jährige Übergangsregelungen für Härtefälle (Inbetriebnahme 2018 – 2022)
- Zusätzliches Beschäftigungsmaterial und erhöhtes Platzangebot ab 01. Juni 2029
- Abschluss des Projektes IBeSt+ (Innovationen für bestehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich) mit Ende 2026. Ergebnisse dienen weiterführenden Diskussionen zu Tierwohlstandards, Fördermaßnahmen oder etwaiger neuer Mindeststandards.
171 Millionen Euro für Österreichs Wasserinfrastruktur
- Im Detail entfallen 76,7 Millionen Euro auf die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, 77 Millionen auf den Hochwasserschutz und 17 Millionen auf Maßnahmen zur Ökologisierung der Gewässer.
- Insgesamt fördert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klimaund Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) damit 1.237 Projekte und löst Gesamtinvestitionen von 559 Millionen Euro aus. Rund 9.900 Arbeitsplätze – vor allem in Planung und Bau – werden dadurch österreichweit gesichert.
Start 10-Punkte-Aktionsprogramm für besseren Hochwasserschutz
- Extremwetterereignisse wie Starkregen und lokale Unwetter nehmen zu und führen immer häufiger zu Hochwasser. Das Hochwasserereignis im Herbst 2024 hat erneut gezeigt, wie wichtig umfassende Vorsorge und rasches Handeln sind.
- Um Österreichs Bevölkerung besser zu schützen, startet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft BMLUK) ein 10-Punkte-Aktionsprogramm sowie eine breit angelegte Informationskampagne.
- Seit 2002 wurden in Österreich über 2,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Rund 100 Millionen Euro fließen jährlich in etwa 600 Schutzprojekte.