Wald Totschnig: Gefahrenzonenplan als Rückgrat für sichere Regionen

Essentieller Beitrag zur Sicherheit vor den Auswirkungen von Naturgefahren in Österreich

Sicherheit ist für unser Land und unsere Gesellschaft besonders wichtig. In einem Gebirgsland wie Österreich gehört dazu auch der Schutz von Häusern, Straßen und Infrastruktur vor Naturgefahren wie Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag oder Hangrutschungen. Damit dieser Schutz funktioniert, müssen wir wissen, wo solche Gefahren auftreten können und wie stark sie wirken. Außerdem ist es wichtig, dass die Bevölkerung gut über diese Risiken informiert wird.

Vor genau 50 Jahren (1975) wurde in Österreich mit dem Forstgesetz der Gefahrenzonenplan eingeführt. Damit konnten Naturgefahren erstmals einheitlich und übersichtlich auf Karten dargestellt und bewertet werden – nicht mehr nur in einzelnen Gutachten. Dieses Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass jede Gemeinde in Österreich eine umfassende Einschätzung der Naturgefahren erhält. Die Wildbach- und Lawinenverbauung stellt allen 1.400 betroffenen Gemeinden einen aktuellen Gefahrenzonenplan zur Verfügung. Jedes Jahr werden rund 60 bis 70 dieser Pläne überarbeitet und aktualisiert.

„Sicherheit ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen in unserem Land. Vor 50 Jahren haben wir mit dem Gefahrenzonenplan ein starkes Werkzeug geschaffen, das Gemeinden dabei hilft, gut und sicher zu planen. Heute ist dieser Plan die Grundlage dafür, wo in Österreich gebaut werden darf – und wie wir Menschen und Lebensräume vor Naturgefahren schützen. Viele andere Länder schauen mit Respekt auf unser System. Der Gefahrenzonenplan ist aus unseren Gemeinden nicht mehr wegzudenken“, sagt Bundesminister Norbert Totschnig. Die Wildbach- und Lawinenverbauung stellt ihre überragende Expertise allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Der Umgang mit Naturgefahren erfordert aber die Akzeptanz der Bevölkerung, daher ist auch zukünftig die Stärkung der Gefahrenzonenplanung eines der wichtigsten Ziele für die Sicherheit in diesem Land.

Seit mittlerweile 50 Jahren legt die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) einen ihrer inhaltlichen und fachlichen Schwerpunkte in der Feststellung der Gefährdung durch wildbach- und/oder lawinenbezogene Naturprozesse. Gefährdungen werden im Gefahrenzonenplan, einem flächenhaften Gutachten festgehalten. Die Gefahrenzonenpläne sind so zu erstellen, dass sie für alle raumbezogenen Planungen und Sicherheitsplanungen auf kommunaler Ebene herangezogen werden können. Der Gefahrenzonenplan kann heute als das Erfolgsmodell des Schutzes vor Naturgefahren in Österreich bezeichnet werden, wenngleich die Auswirkungen auf Raumplanung, Bauwesen und die sichere Nutzung von Eigentum in der Bevölkerung teils kontrovers diskutiert werden.

Das BMLUK nimmt das Jubiläumsjahr 2025 zum Anlass, den Gefahrenzonenplan durch vielfältige Aktionen den Bürgerinnen und Bürgern vermehrt ins Bewusstsein und damit das Thema Sicherheit vor alpinen Naturgefahren näher zu bringen. Höhenpunkt war die internationale Fachenquete „Gefahrenzonenplanung“ am 3. Juli in Graz. Dabei haben Expertinnen und Experten aus dem gesamten Alpenraum den Stand und die Zukunft der Gefahrenzonenplanung diskutiert.