Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Geringfügige Änderung des Nationalen Entsorgungsprogramms gemäß Paragraph 142 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz 2020

Das nationale Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm) wurde 2018 von der Bundesregierung beschlossen. Gemäß Paragraph 142 Absatz 4 Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) wurde für den Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.
- Herausgeber:
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
- Abteilung:
- Abteilung V/8 – Strahlenschutz
- Ausgabejahr:
- 2025
- Ausgabeort:
- Wien
- Format:
- Download
- Kategorie:
- Nuklear / Strahlenschutz
- Seitenanzahl:
- 4