Mehrweg im Lebensmitteleinzelhandel - Jahresbericht 2024

Im folgenden Bericht werden die gemeldeten Daten zum Mehrweganteil im Lebensmitteleinzelhandel gemäß §14b Absatz 6 AWG 2002 ausgewertet und in aggregierter Form veröffentlicht. Insgesamt flossen die Daten von 360 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels mit insgesamt mehr als 3.900 Filialen (größer 400 m² oder Online-Shops) in die Auswertung für das Meldejahr 2024 ein.
Im Jahr 2024 waren Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen verpflichtet Mehrweggetränkeverpackungen in mindestens 35 % ihrer Verkaufsstellen (> 400m²) anzubieten. Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwegquote konnte in diesen Verkaufsstellen sowohl absatz- als oder angebotsseitig erfüllt werden (§14b AWG 2002).
- Herausgeber:
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
- Ausgabejahr:
- 2025
- Ausgabeort:
- Wien
- Format:
- Download
- Kategorie:
- Ressourceneffizienz Lebensmittel
- Seitenanzahl:
- 11