Nationales Entsorgungsprogramm Gemäß § 142 Strahlenschutzgesetz 2020 Aktualisierte Fassung 2024 - Konsultationsfassung

Mit der im Jahr 2020 erfolgten Neufassung des Strahlenschutzgesetzes (StrSchG 2020), BGBl. I Nr. 50/2020, wurde der rechtliche Rahmen des Strahlenschutzes und der Entsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich gemäß europarechtlichen und internationalen Entwicklungen aktualisiert. Bereits 2015 erfolgte im Zuge der Novellierung des aus 1969 stammenden Strahlenschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 133/2015) und der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (BGBl. II Nr. 22/2015) die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (im Folgenden als RL 2011/70/Euratom bezeichnet) in nationales Recht. Die entsprechenden Bestimmungen sowie der rechtliche Rahmen zur Erstellung eines nationalen Programms für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (im Folgenden als „Nationales Entsorgungsprogramm“ bezeichnet) wurden in das Strahlenschutzgesetz 2020 und die Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 überführt.
Ziel der RL 2011/70/Euratom ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle und für eine fortlaufende Verbesserung ihres Entsorgungssystems sorgen. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu allen relevanten Informationen haben und sich effektiv an der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle beteiligen können.
- Herausgeber:
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Ausgabejahr:
- 2024
- Ausgabeort:
- wien
- Format:
- Download
- Kategorie:
- Nuklear / Strahlenschutz
- Seitenanzahl:
- 92