REACH 2018 – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

REACH 2018 – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Registrierungspflicht für Chemikalien

Dieser Folder informiert Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren oder verwenden über die Pflichten Ihres Betriebes im Rahmen der REACH-Verordnung.

Als Arbeitnehmervertreterin oder -vertreter sollten Sie auf die Einhaltung der Registrierungspflicht achten, denn nach dem REACH-Grundsatz „No data, no market!“ dürfen nicht registrierte Stoffe nicht mehr vermarktet werden! Weitergehende Informationen sind über die im Folder angeführten Links abrufbar.

Herausgeber:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Ausgabejahr:
2016
Ausgabeort:
Wien
Format:
Download
Kategorie:
Chemiepolitik
Seitenanzahl:
2