Überarbeitung des Nationalen Entsorgungsprogramms Fachliche Beurteilung der Umweltbundesamt GmbH im Hinblick auf SUP-Relevanz

Überarbeitung des Nationalen Entsorgungsprogramms 2023

Das Nationale Entsorgungsprogramm wird aufgrund von Vorgaben gemäß Paragraph 142 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) geändert. Für Änderungen des Nationalen Entsorgungsprogramms verweist das StrSchG 2020 in Bezug auf eine allfällige Strategische Umweltprüfung auf Paragraph 8a Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002).

Ziel des vorliegenden Berichts ist die fachliche Beurteilung, ob eine Verpflichtung für eine Strategische Umweltprüfung (SUP) aufgrund der Änderung des Nationalen Entsorgungsprogramms 2023 besteht.

Herausgeber:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Ausgabejahr:
2023
Ausgabeort:
Wien
Format:
Download
Kategorie:
Nuklear / Strahlenschutz
Seitenanzahl:
17