Überarbeitung des Nationalen Entsorgungsprogramms - Fachliche Beurteilung der Umweltbundesamt GmbH im Hinblick auf SUP-Relevanz

Das vorliegende Nationale Entsorgungsprogramm 2024 für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung von radioaktiven Abfällen (NEP) wurde aufgrund von Vorgaben gemäß Paragraph 142 Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) und unter Berücksichtigung der 2024 veröffentlichten Empfehlungen des Entsorgungsbeirats an die Bundesregierung geändert. Für Änderungen des Nationalen Entsorgungsprogramms verweist das StrSchG 2020 in der geltenden Fassung in Bezug auf eine allfällige Strategische Umweltprüfung auf Paragraph 8a Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002).
Ziel des vorliegenden Berichts ist die fachliche Beurteilung, ob eine Verpflichtung für die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) aufgrund der Änderung des Nationalen Entsorgungsprogramms 2024 besteht.
- Herausgeber:
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Ausgabejahr:
- 2024
- Ausgabeort:
- Wien
- Format:
- Download
- Kategorie:
- Nuklear / Strahlenschutz
- Seitenanzahl:
- 22