Bekanntgabe Stichtag Auswahlverfahren zur Maßnahme „Überwachung und Kontrolle“
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima-und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft gibt als Stichtag für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren den 28. November 2025 bekannt.
Die „Sonderrichtlinie EMFAF“ sieht für die unter Punkt 2.4.2 aufgeführte Maßnahme „Überwachung und Kontrolle“ eine laufende Antragstellung vor.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) gibt als Stichtag für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren den
28. November 2025, 12:00 Uhr
bekannt.
Es können nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen werden, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen nachstehend angeführten Bewilligenden Stelle im BMLUK als Zwischengeschaltete Stelle gemäß Punkt 1.8.2.2 der Sonderrichtlinie EMFAF per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail eingelangt sind:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01/71100-602375
E-Mail: BST.Praes.4b@bmluk.gv.at
Wenn der Förderungsantrag postalisch übermittelt wird, sind dem Schreiben die erforder-lichen Unterlagen auch in elektronischer Form beizulegen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.
Projektanträge müssen auf Basis von Punkt 2.4.2.2 der SRL EMFAF die Unterstützung der Kontrolle in Bezug auf die Herkunft von Forellen zum Inhalt haben.
Um einen möglichst effizienten und zielgerichteten Einsatz der für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel zu ermöglichen, wird unbeschadet von Punkt 2.4.2.5 der SRL EMFAF der Förderungszuschuss auf insgesamt maximal EUR 128.000 begrenzt.
Die Projektlaufzeit wird auf zwei Jahre ab der Genehmigung begrenzt. Die Terminisierung von Berichten über die Ergebnisse erfolgt im Rahmen des Auswahlverfahrens.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
- Antragsformular EMFAF Überwachung und Durchsetzung inklusive Verpflichtungserklärung
- Kostenkalkulation EMFAF 2021 - 2027
Hinweise
Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine zielgerichtete Nutzung der budgetierten Finanzmittel und eine zweckmäßige Verteilung der Mittel innerhalb der Periode gewährleistet ist.
Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt gegebenenfalls die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.
In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen.
Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.
Die Maßnahmen werden durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument "Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Maßnahmen im Rahmen des EMFAF-Programms Österreich 2021-2027" beschrieben.
Für Rückfragen steht die nachstehende Fachabteilung im BMLUK zur Verfügung:
Abteilung II/6 – Tierische Produkte
Dr. Matthias Lentsch
Tel.: 01/71100 - 602870
E-Mail: matthias.lentsch@bmluk.gv.at