GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027: 4. Änderung

Schweine
Foto: BMLUK / Rene Hemerka

Der 4. Antrag auf Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans (GSP) 2023 bis 2027 wurde am 15. Juli 2026 von der Europäischen Kommission genehmigt (Text nach 4. Planänderung, Version 5.0).

Wesentliche inhaltliche Änderungen der 4. Planänderung umfassen folgende Punkte:

  • Für die Jahre 2025 und 2026 hat der österreichische Nationalrat ein Doppelbudget des Bundes beschlossen. Dieser zweijährige Bundeshaushalt führte zu einem erheblichen Konsolidierungsbedarf, der generell auch Förderrücknahmen bzw. im Speziellen auch Kürzungen im GAP-Strategieplan erforderlich macht.

    Im GAP-Strategieplan waren konkret 60 Millionen Euro Bundesmittel des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft einzusparen sowie die Technische Hilfe, insbesondere zur Finanzierung der Zahlstelle AMA um 30 Millionen Euro öffentliche Gesamtmittel, zu erhöhen. Diese Maßnahme entlastete die Finanzierung über reine Bundesmittel und trug damit ebenso zur Haushaltskonsolidierung bei. Zusätzlich haben auch weitere mitfinanzierende Ressorts und Länder ihre Beteiligung am GAP-Strategieplan reduziert.
  • Mit der 4. Änderung wurde zudem das Vereinfachungspaket „Omnibus III“, mit dem die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Landwirtschaft vereinfacht wurden, umgesetzt. Dazu zählt die Möglichkeit, die Definition von Dauergrünlandwerdung von der derzeitigen 5- auf eine 7-Jahresregelung zu erweitern, und den GLÖZ 6 - Standard betreffend den Zeitraum der Mindestbodenbedeckung in bessere Kohärenz mit den Bestimmungen des Agrarumweltprogramms ÖPUL zu bringen.
  • Bei den Sektorinterventionen Obst und Gemüse wurde bei zwei Interventionen die Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen ausgeweitet und entsprechende Einheitskosten ergänzt. Im Sektorbereich Imkerei werden bei mehreren Interventionen Anpassungen vorgenommen, um höhere Kosten abzudecken und Verwaltungsaufwand in der Abwicklung zu reduzieren. Durch die Umsetzung des auf EU-Ebene beschlossenen Reformpakets Wein wird der Weinsektor besser unterstützt werden.

Den Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission sowie den auf Basis der genehmigten Änderungsvorschläge angepassten GAP-Strategieplan finden Sie im Downloadbereich. Dort stehen auch die dazugehörigen Anhänge zur Verfügung.

Wie in den EU-Vorgaben vorgesehen, wurde die Planänderung vorab am 10. März 2026 im Ausschuss zur Begleitung der Planumsetzung („Begleitausschuss“) vorgestellt und diskutiert. Die Mitglieder des Begleitausschusses gaben dazu auch eine Stellungnahme ab. Darin wird die Reduktion der nationalen Finanzierung zur Kenntnis genommen und der Vorschlag angesichts der Situation der nationalen Haushalte insgesamt unterstützt. Der Vorschlag wurde mit sechs Gegenstimmen zur Kenntnis genommen.

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Verweise zu den nationalen Rechtsgrundlagen (Sonderrichtlinien, GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung) sowie zu weiteren umsetzungsrelevanten Inhalten (Auswahlkriterien, Stichtage und Calls etc.) finden Sie auf dieser Seite unter „Weiterführende Informationen“.

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