GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027: 3. Änderung

Schweine
Foto: BMLUK / Rene Hemerka

Der 3. Antrag auf Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans (GSP) 2023 bis 2027 wurde am 10. September 2025 von der Europäischen Kommission genehmigt. (Text nach 3. Planänderung - Version 4.2)

Wesentliche inhaltliche Änderungen der 3. Planänderung umfassen folgende Punkte:

  • Anpassungen bei einzelnen Begriffsdefinitionen, welche sich aus Erfahrungen der laufenden Abwicklung ergeben (Mehrnutzenhecken, nicht förderfähige Kosten, Ausnahme von Behalteverpflichtung).
  • Im Sektorprogramm Obst und Gemüse wurden zwei neue Fördergegenstände aufgenommen.
  • Beim Sektorprogramm Wein wurden sprachliche Präzisierungen vorgenommen.
  • Bei den Projektmaßnahmen der ländlichen Entwicklung kam es zu geringen inhaltlichen und finanziellen Anpassungen:
    • Inhaltlich ähnliche Umsetzungspakete wurden gemeinsam mit den entsprechenden finanziellen Mitteln in besser geeignete Maßnahmen verschoben. Damit einhergehend wurden die von den Änderungen betroffenen Einheitsbeträge bzw. Output- und Ergebnisindikatoren (Naturschutz, Tourismus, Waldbewirtschaftung, Pflanzenschutz-Warndienst) proportional angepasst.
    • In der Maßnahme „Investitionen in erneuerbare Energien“ wurden die Fördergegenstände aktualisiert.
    • In der Maßnahme LEADER wird mit der Planänderung die Anrechnung von Eigenleistungen als unbare Leistungen in bestimmten Fällen ermöglicht, um die Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel zu erleichtern.
  • Im Rahmen der Änderung wurden auch Korrekturen, die sich aus dem Leistungsbericht 2024 ergeben, vollzogen (z. B. betreffend Indikator Almauftriebsprämie, Haushaltsjahr im Sektorprogramm Obst und Gemüse, Neuberechnung der Ergebnisindikatoren für Junglandwirt:innen).
  • Im Kapitel 7 „Verwaltungs- und Koordinierungssystem“ wurden Erkenntnisse der bescheinigenden Stelle aus der aktuellen Abwicklungspraxis umgesetzt.

Im Rahmen der dritten Änderung kam es zu keinen inhaltlichen oder finanziellen Änderungen hinsichtlich GLÖZ-Standards, Direktzahlungen, Ökoregelungen und ÖPUL-Maßnahmen.

Den Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission sowie den auf Basis der genehmigten Änderungsvorschläge angepassten Plantext finden Sie im Downloadbereich. Dort stehen auch die dazugehörigen Anhänge zur Verfügung.

Wie in den EU-Vorgaben vorgesehen, wurde die Planänderung vorab im Ausschuss zur Begleitung der Planumsetzung („Begleitausschuss“) vorgestellt und diskutiert. Die Mitglieder des Begleitausschusses gaben dazu auch eine Stellungnahme ab.

HinweisHinweis

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Verweise zu den nationalen Rechtsgrundlagen (Sonderrichtlinien, GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung) sowie zu weiteren umsetzungsrelevanten Inhalten (Auswahlkriterien, Stichtage und Calls etc.) finden Sie auf dieser Seite unter „Weiterführende Informationen“.

Über den GAP-Strategieplan werden in den Jahren 2023 bis 2027 unter anderem erhöhte Umwelt-, Tierwohl- und Klimaziele durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen abgegolten und entsprechende Anreize im Bereich einer ressourcenschonenden und gleichzeitig wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung gesetzt. Insgesamt stehen dafür 9,31 Milliarden Euro an europäischen und nationalen Mitteln zur Verfügung (inklusive Impulsprogramm für die Landwirtschaft), wobei sich an der nationalen Finanzierung anteilig sowohl der Bund als auch die Bundesländer beteiligen.

Finanzierung GAP-Strategieplan
Finanzielle Aufteilung der Mittel (inklusive Impulsprogramm) auf die einzelnen Maßnahmen des GSP 23-27

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