Sonderrichtlinie Konsolidierung

Hier finden Sie die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zur Konsolidierung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die durch Junglandwirtinnen und Junglandwirten übernommen werden.
Diese Sonderrichtlinie ist die Rechtsgrundlage für eine rein national finanzierte einzelbetriebliche Förderungsmaßnahme des BMLUK, soll die Übernahme eines verschuldeten Betriebes erleichtern und stellt eine wichtige komplementäre Maßnahme zur Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten dar.
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