Auf Basis der Vorgaben in Artikel 140 der GAP-Strategieplanverordnung EU-VO 2021/2115 sowie Artikel 4 der Durchführungsverordnung EU-VO 2022/1475 haben die Mitgliedstaaten für die Evaluierung ihrer jeweiligen nationalen GAP-Strategiepläne 23-27 Evaluierungspläne auszuarbeiten.
Die im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027 durchgeführten Evaluierungsstudien (Begleitstudien) schließen bestehende Informations- und Datenlücken der Evaluierungsthemen. Ihre Ergebnisse fließen in die Themenevaluierungen ein und tragen zu einer faktenbasierten und qualitativ verbesserten Evaluierung bei.
Gemäß Artikel 5 der Durchführungsverordnung 2022/1475 ist jährlich ein Bericht über die Evaluierungstätigkeiten sowie die Fortschritte bei der Evaluierung des GAP-Strategieplans in Österreich zu erstellen. Zudem wird auf Basis von § 6a (5) MOG jährlich ein Bericht zum aktuellen Stand der Evaluierungstätigkeiten unter Berücksichtigung der Wirkungsziele an den Nationalrat übermittelt.
Die Ex-ante Bewertung des nationalen Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strategische Umweltprüfung (SUP) sind aufgrund der Vorgaben in Artikel 139 der Verordnung über die GAP-Strategiepläne (VO (EU) 2021/2115) als begleitende Prozesse in der Strategieplanentwicklung durchzuführen.