Dürre-Hilfspaket für die heimische Landwirtschaft beschlossen 240 Millionen Euro Paket zur Entlastung unserer bäuerlichen Familienbetriebe und zur Sicherung der Liquidität.

Trockenes Feld
Foto: BMLUK / Rene Hemerka

Die anhaltende Trockenheit stellt unsere Landwirtschaft vor große Herausforderungen. Auswertungen der GeoSphere Austria zeigen: Die vergangenen 12 Monate waren die trockensten in ganz Österreich seit Messbeginn im Jahr 1850.

Dabei verursacht die anhaltende Dürre in der österreichischen Landwirtschaft Schäden in historischem Ausmaß – nach Angaben der Österreichischen Hagelversicherung beläuft sich der direkte Gesamtschaden mittlerweile auf rund eine Milliarde Euro. Betroffen sind das gesamte Bundesgebiet und sämtliche landwirtschaftlichen Kulturen.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Wir lassen unsere Bäuerinnen und Bauern in dieser katastrophalen Situation nicht im Stich. Für uns war völlig klar, dass wir so lange verhandeln, bis wir eine tatsächliche Lösung erzielen. Wenn eine historische Dürre ganze Existenzen bedroht, braucht es rasche und wirksame Hilfe.“

Die erste Säule der Unterstützung bildet das bewährte österreichische System der landwirtschaftlichen Risikoversicherung, ergänzt durch weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Das Dürre-Hilfspaket schafft die dringend notwendige Liquidität und Entlastung für unsere Bäuerinnen und Bauern in gesamt Österreich.

Hinweis

Die gesetzten Maßnahmen gelten in ganz Österreich und für alle landwirtschaftlichen Betriebsformen.

Die vier zentralen Maßnahmen im Überblick

140 Millionen Euro Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen

Zwei Drittel des nächstmöglichen Quartalsbeitrag 2026 werden den landwirtschaftlichen Betrieben erlassen. Das entspricht zwei Monatsbeiträgen.

Die Beitragsentlastung von rund 140 Millionen Euro wird der Sozialversicherung durch das BMF mit frischem Geld ersetzt. Diese Maßnahme ist vollständig gegenfinanziert. Die Leistungen der Sozialversicherung werden jedenfalls nicht gekürzt und Beitragserhöhungen stehen nicht zur Debatte.

Hinweis

Die bäuerliche Sozialversicherung wird neben den Beiträgen der Bäuerinnen und Bauern vor allem durch Bundeszuschüsse finanziert. Diese Zuschüsse sind notwendig, weil die Anzahl der aktiv Berufstätigen in der Landwirtschaft, im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, deutlich geringer ist.

Um das Dürre-Paket zu finanzieren, wird der Bundeszuschuss zur bäuerlichen Krankenversicherung vorübergehend reduziert. Bäuerliche Gelder werden dabei nicht angetastet und es kommt auch zu keinem Zugriff auf vorhandene Rücklagen. Es geht nur um eine befristete Reduktion des Bundeszuschusses in die bäuerliche Krankenversicherung.

Vorsorge im Rahmen der Österreichischen Hagelversicherung (Versicherungsbonus)

Angesichts der sich verändernden klimatischen Rahmenbedingungen hat es höchste Priorität, das bestehende Versicherungssystem kontinuierlich auszubauen und seine nachhaltige Finanzierung zu sichern, damit landwirtschaftliche Betriebe auch künftig wirksam gegen zunehmende Risiken wie Dürre und Ernteausfälle abgesichert sind.

Seitens Bund und Länder werden seit 2019 alle Versicherungsprämien in einer Höhe von 55 Prozent bezuschusst. Im Jahr 2025 betrug der Zuschuss aus öffentlicher Hand rund 160 Millionen Euro.

Mit der einmaligen Erhöhung der Prämienbezuschussung für die Dürreversicherung auf 65 Prozent für das Jahr 2027 (Volumen von 50 Millionen Euro) werden zusätzliche Anreize geschaffen sich gegen das Risiko Dürre zu versichern und die Durchversicherungsrate in diesem Bereich in Österreich erhöht.

Die Finanzierung erfolgt analog zur bestehenden Prämienförderung zu gleichen Teilen durch Bund und Länder.

Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite

Ein zentrales Vorhaben ist, die Zahlungsfähigkeit der Betriebe zu bewahren. Mit der Bereitstellung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite können notwendige Finanzierungen wie Futtermittel-, Saatgut- und Düngemittelkäufe sichergestellt werden.

Mit 25 Millionen Euro finanzieller Unterstützung wird dabei ein Kreditvolumen bis zu 300 Millionen Euro ausgelöst.

Um die Maßnahme in Anspruch zu nehmen, können sich betroffene Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer an die für sie zuständige Förderabwicklungsstelle ihres Bundeslandes wenden.

Informationen

  • Ermöglicht beispielsweise Ankauf von Futtermitteln, Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
  • Darlehensvertrag bei einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut
  • Darlehenshöhe: 5.000 bis 75.000 Euro
  • Laufzeit: ein, zwei oder drei Jahre
  • Maximaler Bruttozinssatz: 3,9 Prozent
  • Zinsenzuschuss:
    2,75 Prozent für Dürre-Versicherte Betriebe
    2,50 Prozent für Nicht-Dürre-Versicherte Betriebe
    Bei Neueinstieg in die Dürreversicherung für das Jahr 2027 mit entsprechendem Nachweis wird der erhöhte Zinsenzuschuss in Höhe von 2,75 Prozent gewährt.
  • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Betriebe sind von der Fördermaßnahme ausgeschlossen.
  • Förderansuchen können bis 31.03.2027 eingereicht werden; rückwirkende Gewährung ab 1. Juli 2026.

Weitere Details: Sonderrichtlinie Trockenheit 2026

Ratenstundungen und Laufzeitverlängerung bei Agrarinvestitions- und Konsolidierungskrediten

Eine Stundung beziehungsweise Laufzeitverlängerung setzt unmittelbar bei den bestehenden finanziellen Verpflichtungen der landwirtschaftlichen Betriebe an. Durch die Verschiebung von Tilgungszahlungen bleibt den Betrieben kurzfristig zusätzliche Liquidität, sodass trockenheitsbedingte finanzielle Belastungen abgefedert und finanzielle Engpässe vermieden werden können.

Dafür stehen insgesamt bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung – die Finanzierung erfolgt durch Bund und Länder.

Um die Maßnahme in Anspruch zu nehmen, können sich betroffene Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer an die für sie zuständige Förderabwicklungsstelle ihres Bundeslandes wenden.

Informationen

  • Ratenstundung: ermöglicht zwei zusätzliche außerordentliche Stundungen (über die bereits zwei möglichen Stundungen im Rahmen des AIK / KK). Die Landwirtin oder der Landwirt zahlt in dieser Zeit nur die Zinsen, aber kein Kapital / keine Tilgung für den Kredit zurück.
  • Laufzeitverlängerung: die genehmigte Laufzeit des Kredites um maximal zwei Raten (1 Jahr) verlängert werden.
  • Die Ratenstundung und Laufzeitverlängerung können in Kombination und getrennt voneinander beantragt werden.

Förderabwicklungsstellen der Bundesländer

Für die Abwicklung der zinsvergünstigten Betriebsmittelkredite sowie den zusätzlichen Stundungen und der Laufzeitverlängerung im Rahmen des Agrarinvestitionskredits / Konsolidierungskredits ist die jeweilige Förderabwicklungsstelle des Bundeslandes zuständig.