Landwirtschaft Totschnig/Marterbauer/Bernhard: Einigung auf Dürre-Hilfspaket für Bäuerinnen und Bauern sowie Klimagesetz
240 Mio. € Paket bringt spürbare Entlastung durch eine einmalige Erhöhung des Prämienzuschusses zur Dürreversicherung in der Hagelversicherung, temporäres Aussetzen der Sozialversicherungsbeiträge, Zinszuschüsse bei Betriebsmittelkrediten und Stundungen bei Agrarinvestitionskrediten. Ebenso wurde eine Einigung auf ein Klimagesetz erreicht.
Die vergangenen zwölf Monate waren die trockensten seit Beginn der Aufzeichnungen 1850. Die extreme Trockenheit hat in der heimischen Landwirtschaft historische Schäden verursacht. Laut Österreichischer Hagelversicherung beläuft sich der Gesamtschaden bereits auf über eine Milliarde Euro. Mit einer weiteren Verschärfung der Lage ist zu rechnen. Betroffen sind das gesamte Bundesgebiet und sämtliche landwirtschaftlichen Kulturen in unterschiedlichem Ausmaß.
Das bewährte österreichische System der landwirtschaftlichen Risikoversicherung bildet dabei die zentrale Säule zur Absicherung der Betriebe. Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig war jedoch von Beginn an klar, dass es angesichts der außergewöhnlichen Situation zusätzliche Unterstützung braucht. Nun konnte nach langen intensiven Verhandlungen und dem Einsatz von Bundeskanzler Christian Stocker eine Einigung auf ein umfassendes Dürre-Hilfspaket beschlossen werden, das kurzfristig hilft und langfristige Weichen stellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen schaffen Entlastung durch dringend notwendige Liquidität für die Finanzierung von Futter, Saatgut und notwendigen Betriebsmitteln. Für alle Maßnahmen gibt es konkrete Pläne, wie sie gegenfinanziert werden.
Ebenso wurde eine Einigung auf ein Klimagesetz erreicht. Das ist ein Meilenstein zum Schutz des heimischen Klimas. Österreich soll 2040 klimaneutral sein. Das Ziel wird klar gesetzlich verankert. Der Klimafahrplan wird bis Ende 2027 erstmals von der Bundesregierung beschlossen und entsprechend am 2040-Ziel ausgerichtet. Darin müssen Sektorziele, klare Maßnahmen, Zeitpläne und Zuständigkeiten festgehalten werden.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Wir lassen unsere Bäuerinnen und Bauern in dieser katastrophalen Situation nicht im Stich. Für uns war völlig klar, dass wir so lange Verhandeln, bis wir eine tatsächliche Lösung erzielen. Wenn eine historische Dürre ganze Existenzen bedroht, braucht es rasche und wirksame Hilfe. Deshalb unterstützen wir gezielt dort, wo es jetzt am notwendigsten ist, nämlich durch Liquidität für Futter und Betriebsmittel. Gleichzeitig bleibt unser bewährtes System der Hagelversicherung eine zentrale Absicherung, das wir mit den notwendigen Anreizen weiter ausbauen wollen. Diese zusätzliche Unterstützung braucht es, damit die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln gesichert bleibt.“
Finanzminister Markus Marterbauer: „Diese Bundesregierung liefert, auch bei schwierigen Themen. Wir halten am Ziel der Klimaneutralität 2040 fest, Ende 2027 wird erstmals von der Bundesregierung ein Klimafahrplan beschlossen. Österreich wird damit ein Vorreiter in der Klimapolitik und das ist ein Garant für weiteren wirtschaftlichen Erfolg. Erste Dürrehilfen für Bäuerinnen und Bauern sind bereits durch die Hagelversicherung unterwegs, wir liefern nun notwendige Ergänzungen.“
Abgeordneter zum Nationalrat Michael Bernhard: „Wir NEOS haben von Anfang an gesagt: Wenn Menschen Hilfe brauchen, müssen wir handeln – schnell, konsequent und treffsicher. Mit der heute präsentierten Maßnahme haben wir eine gute Lösung für die Landwirte und für ganz Österreich geschaffen. Gleichzeitig setzen wir Anreize, damit sich in Zukunft mehr Landwirte versichern. Klar ist aber auch: Entschädigungen allein reichen nicht. Wir dürfen nicht nur die Symptome bekämpfen, sondern müssen an die Ursache. Deshalb haben wir in den Verhandlungen auf das Klimagesetz gepocht – nicht aus Parteitaktik, sondern aus Verantwortung. Denn die beste Kompensation ist Prävention. Mit einem klaren gesetzlichen Rahmen, dem Ziel der Klimaneutralität und einer verbindlichen Planung bis 2040 schaffen wir Prävention und Planungssicherheit für unsere Betriebe. Und auch beim Bodenschutz kommen wir voran: Wir gehen das Ziel an, die Bodenversiegelung auf 2,5 Hektar pro Tag zu senken – so wie wir es schon in den Regierungsverhandlungen eingebracht haben.“
Vier zentrale Maßnahmen für rasche Entlastung
- Einmalige Anhebung des öffentlichen Prämienzuschusses zur Dürreversicherung in der Österreichischen Hagelversicherung: Das Ziel ist, die Durchversicherungsraten in der Dürreversicherung zu steigern.
- Befristete Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Dadurch bleibt zusätzliche Liquidität unmittelbar auf den betroffenen Betrieben.
- Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite: Für den notwendigen Ankauf von Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln und weiteren Betriebsmitteln.
- Stundung bei Agrarinvestitionskrediten: Betriebe erhalten mehr zeitlichen Spielraum bei bestehenden Rückzahlungsverpflichtungen.
Einmalige Erhöhung der Prämienzuschüsse zur Dürreversicherung
Um einen Anreiz zur Versicherung zu schaffen, werden die öffentlichen Prämienzuschüsse in der Dürreversicherung der Österreichischen Hagelversicherung einmalig 2027 um 10 % auf 65 % erhöht. Auch bei Neueintritten in diesem Jahr kommt es zu Prämienzuschüssen. Insgesamt eine Summe von 50 Mio. Ꞓ, finanziert durch Bund und Länder.
Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Ein wichtiger Teil des Hilfspakets ist die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Sie bringt den landwirtschaftlichen Familienbetrieben eine spürbare Entlastung. Dafür wurden 140 Mio. Ꞓ ausverhandelt. Diese Maßnahme ist gegenfinanziert durch eine Reduktion der Hebesätze bis 2031.
Vergünstigte Betriebsmittelkredite sichern Liquidität
Beim Grünland wird mit einem Ertragsrückgang von mindestens 33 % gerechnet, beim Silomais von mindestens 25 %. Gleichzeitig steigen die Preise für Grundfuttermittel laufend. Viele landwirtschaftliche Betriebe müssen deshalb Futter zukaufen und brauchen dafür ausreichend finanzielle Mittel. Um die Liquidität der Betriebe zu sichern, wird deshalb ein breit angelegtes Modell für Betriebsmittelkredite geschaffen. Damit können notwendige Ausgaben wie der Zukauf von Futter oder Saatgut finanziert werden.
Bund und Länder stellen insgesamt 25 Mio. Ꞓ für Zinszuschüsse zur Verfügung. Dadurch kann ein Kreditvolumen von bis zu 300 Mio. Ꞓ mobilisiert werden.
Mehr finanzieller Spielraum durch den Agrarinvestitionskredit
Der Agrarinvestitionskredit, kurz AIK, ist seit Jahren ein wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft. Jährlich werden rund 1.500 landwirtschaftliche Betriebe damit unterstützt, dadurch wurden Investitionen von rund 1,8 Mrd. Ꞓ ausgelöst. Insbesondere in der aktuellen Situation setzt die Möglichkeit einer Stundung unmittelbar bei den finanziellen Verpflichtungen der Betriebe an und es bleibt kurzfristig mehr Geld am Betrieb. Für diesen Bereich sind 25 Mio. Ꞓ vorgesehen. Auch hier leisten die Länder einen Anteil.
Gegenfinanzierung
Die Bundesregierung hat versucht die Notwendigkeit kurzfristiger Hilfen mit der Notwendigkeit der mittel- und langfristigen Budgetsanierung in Einklang zu bringen. Dazu wurden folgende Begleitmaßnahmen vereinbart: Der Hebesatz in der Krankenversicherung der bäuerlichen Sozialversicherung beträgt grundsätzlich 387 %. Dieser wird als Beitrag der Landwirtschaft zum Bundesbudget für die Jahre 2027-31 im Ausmaß von jährlich 50 Mio. Ꞓ reduziert. Diese Maßnahme hat keine negativen Auswirkungen auf die bäuerlichen Versicherten. Die Finanzierung der Zinszuschüsse und Stundungen erfolgt durch Bund und Länder. Der Bundesbeitrag wird durch Umschichtungen im Bereich des Landwirtschaftsministeriums erbracht. Die Finanzierung der Versicherungsanreizes erfolgt analog zur bestehenden Prämienförderung zu gleichen Teilen durch Bund und Länder.
Dürrepaket verbindet Soforthilfe mit langfristiger Umwelt- und Klimapolitik
Über die unmittelbaren Entlastungsmaßnahmen hinaus hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Dürrepakets darauf verständigt, zentrale umwelt- und klimapolitische Vorhaben voranzutreiben. Das Klimagesetz, eine Novelle zur Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Carbon-Capture-and Storage Gesetz werden zeitnah in Begutachtung geschickt. Beim Bodenschutz wird zudem bis Ende 2026 ein Zielpfad mit Maßnahmen für die Erreichung des 2,5-Hektar-Ziels erarbeitet.
Damit verbindet die Bundesregierung rasche Unterstützung für die von der Dürre betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit langfristigen Weichenstellungen für eine verantwortungsvolle Umwelt- und Klimapolitik.
Bereits im Vorfeld wurden zudem bürokratische Erleichterungen bei der Abwicklung von Fördermaßnahmen im Agrarumweltprogramm umgesetzt.
Zudem leistet die österreichische Landwirtschaft seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Rund 80 % der Betriebe nehmen freiwillig am Österreichischen Agrarumweltprogramm teil und setzen damit gezielt Maßnahmen für Klima, Umwelt und Biodiversität um. Gleichzeitig wird auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels konsequent vorangetrieben, etwa durch die Züchtung trockenheitstoleranter Sorten oder die Förderung effizienter Bewässerungssysteme und nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden.