Grüner Bericht 2025 - das Impulsprogramm zeigt Wirkung

Kühe
Foto: BMLUK / Rene Hemerka

Jedes Jahr erarbeitet das Landwirtschaftsministerium aufgrund der rechtlichen Vorgaben den Grünen Bericht, der einen Überblick über die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft gibt. Anlässlich der Übermittlung des Grünen Berichtes 2025 an den Nationalrat zieht Landwirtschaftsminister Nobert Totschnig Bilanz über den Stand der österreichischen Land- und Forstwirtschaft.

Die Einkommensentwicklung für Österreichs land- und forstwirtschaftliche Betriebe zeigte nach einem Einkommensminus im Vorjahr wieder eine leicht positive Entwicklung. Ein wesentlicher Beitrag dazu wurde mit dem von Bundesminister Norbert Totschnig initiierten Impulsprogramm für die österreichische Landwirtschaft geleistet, mit dem ab 2024 die ÖPUL-Prämien erhöht und die Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete gestärkt worden sind.

Im Durchschnitt wurde entsprechend den Daten von 1.905 freiwillig buchführenden Betrieben im Jahr 2024 ein Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft von rund 40.000 Euro je Betrieb erzielt. Dies entspricht einer Steigerung von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Im Jahr 2024 haben bei allen Betriebsformen – mit Ausnahme der Veredelungsbetriebe – die Einkommen in unterschiedlichem Ausmaß zugenommen. Bei den Marktfruchtbetrieben machte der Einkommenszuwachs ein Plus von 12 Prozent aus, bei den Dauerkulturbetrieben ein Plus von 23 Prozent, bei den Futterbaubetrieben plus ein Prozent, bei den landwirtschaftlichen Gemischtbetrieben plus fünf Prozent und bei den Forstbetrieben ein Plus von 10 Prozent. Die Veredelungsbetriebe verzeichneten – nach einem guten Ergebnis im Vorjahr – im Jahr 2024 einen Einkommensrückgang von minus sechs Prozent.

Besonders positiv haben sich die erhöhten öffentlichen Zahlungen in Umsetzung des Impulsprogramms für die österreichische Landwirtschaft ausgewirkt. Hierbei wurden die Prämien für Umweltleistungen im Rahmen des Agrarumweltprogramm ÖPUL ab 2024 um 8 Prozent und die Prämien für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ebenso um 8 Prozent bzw. für besonders benachteiligte Betriebe um 14 Prozent erhöht. Durch die Attraktivierung der Programme ist es gelungen weitere Betriebe für einen Einstieg in das Agrarumweltprogramm zu begeistern, insgesamt liegt die Teilnahmerate bei über 80 Prozent aller Betriebe. Dadurch werden umfassende Umweltleistungen, wie z. B. die Anlage von Biodiversitätsflächen auf rund 10 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen, die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland oder die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen ermöglicht und durch öffentliche Zahlungen unterstützt.

„Einmal mehr zeigt sich die Bedeutung der öffentlichen Zahlungen als Beitrag der Einkommenssicherung für unsere Bäuerinnen und Bauern, die mit ihrer täglichen Arbeit enorme Leistungen für die heimische Wirtschaft, allen voran für den Tourismus und die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt, erbringen. Die Versorgung der Bevölkerung mit regionalen, sicheren, gesunden und leistbaren Lebensmitteln sowie der Schutz unserer Natur sind unbezahlbare Güter, die nur durch die Unterstützung einer flächendeckenden bäuerlichen Bewirtschaftung weiterhin gewährleistet werden können“, so Bundesminister Norbert Totschnig.

Einkünfte der Bergbauern- und Bio-Betriebe gestiegen, jedoch unter dem Durchschnitt

Die Einkünfte der Bergbauernbetriebe, die mit 33.221 Euro im Jahr 2024 eine dreiprozentige Steigerung gegenüber dem Vorjahr auswiesen, lagen jedoch um 17 Prozent unter dem Durchschnitt aller Betriebe. Damit hat sich der Einkommensabstand der Bergbauernbetriebe zu den Nichtbergbauern wieder erhöht. Innerhalb der Bergbauernbetriebe war der höchste Einkommensanstieg von 12 Prozent bei den Betrieben mit der höchsten Erschwernis zu beobachten, was zeigt, dass auch hier das Impulsprogramm gezielt wirkt.

Die Einkünfte der Biobetriebe lagen mit 33.638 Euro im Jahr 2024 um 5 Prozent über dem Vorjahr, jedoch um 16 Prozent unter dem Durchschnitt aller Betriebe. Der Einkommenszuwachs der Biobetriebe war von höheren Erträgen, insbesondere von höheren öffentlichen Zahlungen, geprägt. Durch weitere Anpassungen ab dem Antragsjahr 2025 werden weitere Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Produktion im ÖPUL umgesetzt bzw. zeigt sich eine erhöhte Nachfrage nach Bio-Produkten.

Umfassende Evaluierungsstudien zur Wirkung der GAP-Maßnahmen beauftragt

Die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik 2023-27 wurde auf Basis eines umfassenden Stakeholderprozesses und einer Stärken-/Schwächenanalyse erarbeitet und mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Durch die zusätzlichen, ab 2025 angebotenen Fördermaßnahmen wie z. B. ein Zuschlag für Bio-Kreislaufwirtschaft wird die Umweltwirkung weiter geschärft. Zur Überprüfung der Wirkung der Maßnahmen auf die Bereiche Biodiversität, Boden- und Gewässerschutz, Klimaschutz und Luftreinhaltung als auch Tierwohl wurden im Jahr 2025 umfassende Evaluierungsstudien beauftragt, die sowohl die Wirkung der angebotenen Maßnahmen bewerten als auch Empfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung enthalten werden. Sämtliche Evaluierungen erfolgen unter Einbindung aller relevanten Stakeholder und werden transparent auf der Homepage des BMLUK veröffentlicht.

Ausblick

Für 2025 zeichnet sich eine weiter positive Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkünfte ab, wobei neben den teilweise gestiegenen Produktpreisen die Betriebe auch mit stark gestiegenen Kosten zu kämpfen haben und die Steigerungen der Produktpreise nicht in allen Sektoren zu verzeichnen sind. Mit der VISION 2028+ wurden umfassende Maßnahmen definiert um die Betriebe in ihren betrieblichen Entscheidungen bzw. den betrieblichen Rahmenbedingungen zu unterstützen, am 03. September 2025 fand dazu eine große Abschlussveranstaltung statt und die Ergebnisse des Diskussionsprozesses sind unter https://www.landwirtschaft.at/vision2028/ verfügbar.