Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz-Novelle einstimmig beschlossen
Der Nationalrat und der Bundesrat haben die Novelle des LMBG einstimmig angenommen. Mit der Aktualisierung wird die staatliche Krisenvorsorge im Lebensmittelbereich an die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren angepasst und auf ein modernes Fundament gestellt. Ziel ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln auch in Krisenzeiten zuverlässig sicherzustellen.
Was das neue Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG) regelt
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz bildet seit 1997 die Grundlage für staatliche Lenkungsmaßnahmen, wenn marktwirtschaftliche Mechanismen im Krisenfall nicht ausreichen. Die Novelle reagiert auf Erkenntnisse aus der COVID 19 Pandemie, geopolitischen Spannungen, Lieferkettenstörungen und jüngsten Blackout-Risiken in Europa.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Erweiterte Vorsorgemöglichkeiten: Erstmals können strategische Lebensmittelvorräte aufgebaut werden, um Engpässe abzufedern.
- Mehr Rechtsklarheit: Entschädigungsregelungen für betroffene Unternehmen werden präzisiert und ergänzt.
- Stärkere Nutzung wissenschaftlicher Daten: Bestehende Daten können künftig für Analysen und Studien genutzt werden, um Entscheidungen evidenzbasiert zu treffen.
- Verbesserte Informationsstrukturen: Frühzeitige, verlässliche Kommunikation soll Wirtschaft und Bevölkerung besser auf mögliche Maßnahmen (im Krisenfall) vorbereiten.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betont: „Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir einen besseren Rechtsrahmen, der die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten sicherstellt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Mit der Gesetzesnovelle stärken wir die Reaktionsfähigkeit im Krisenfall, schaffen Möglichkeiten für eine Vorratshaltung und leisten einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Resilienz.“
Weiterer Fahrplan und Inkrafttreten
Die Novelle soll noch im März 2026 im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden und mit 1. April 2026 in Kraft treten.