Lebensmittel Totschnig: Bundesrat bestätigt Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz einstimmig
Rechtssicherheit für Krisenfälle geschaffen
Der Bundesrat hat heute die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) einstimmig bestätigt. Damit wurde nach der einstimmigen Annahme im Nationalrat nun auch im Bundesrat die verfassungsmäßige Mehrheit für die Novelle erreicht.
Die Bundesregierung schafft mit dem LMBG eine zeitgemäße Grundlage, um die Versorgung mit Lebensmitteln auch in Krisenzeiten zu regeln.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Mit dem heutigen Beschluss im Bundesrat haben wir die notwendige Verfassungsmehrheit erreicht, um einen besseren Rechtsrahmen für Krisenfälle zu schaffen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb werden wir Vorsorgemaßnahmen mit Nachdruck vorantreiben, um die nationale Resilienz stärken.“
Lenkungsmaßnahmen auch durch Landeshauptleute möglich
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz bildet seit 1997 die gesetzliche Grundlage für staatliche Lenkungsmaßnahmen, wenn im Krisenfall marktwirtschaftliche Mechanismen zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung nicht ausreichen.
Der zuständige Landwirtschaftsminister kann in solchen Situationen per Verordnung entsprechende Maßnahmen anordnen. Sind nur einzelne Bundesländer oder Regionen betroffen, können diese im Einzelfall auch von den Landeshauptleuten ergriffen werden.
Jüngste Blackout-Ereignisse in Europa, etwa im vergangenen Jahr auf der iberischen Halbinsel, haben deutlich gemacht, wie wichtig eine funktionierende Absicherung der Lebensmittelversorgung ist.
Die nun einstimmig beschlossene Novelle stellt das Gesetz auf eine zeitgemäße Grundlage und verlängert seine Geltung bis Ende 2035.
Zentrale Verbesserungen im Überblick
Mit dem Beschluss im Bundesrat werden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Erweiterte Vorsorgemöglichkeiten: Erstmalige Möglichkeiten zur strategischen Bevorratung.
- Mehr Rechtsklarheit: Präzisierte und ergänzte Regelungen der Lenkungsmaßnahmen sowie zu den Entschädigungen für betroffene Wirtschaftsteilnehmer.
- Bessere Datennutzung: Möglichkeit, bestehende Daten für Analysen und Studien zu nutzen, um Entscheidungen besser evidenzbasiert treffen zu können.
- Verbesserte Informationsstrukturen: Frühzeitige und verlässliche Kommunikation, um Wirtschaft und Bevölkerung besser auf mögliche Maßnahmen im Krisenfall vorzubereiten.