Bund und Länder stellen auf regionale Beschaffung um
Unter dem Motto „Österreich isst regional“ soll künftig die regionale Beschaffung gestärkt werden.
Mit dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (NaBe) wurde ein wichtiger Meilenstein für die regionale Beschaffung von Lebensmitteln in Bundeskantinen gesetzt. Bereits vor dem Beschluss im Ministerrat fasste die Landesagrarreferentenkonferenz einen einstimmigen Beschluss, diesen Aktionsplan auch in den Ländern umzusetzen.
1,8 Millionen Menschen werden in Österreich täglich in Kantinen versorgt, rund 450.000 davon in öffentlichen Kantinen (inklusive Bundes- und Länderorganisationen sowie Gemeindezuständigkeiten), welche einen Wareneinsatz von 1,35 Millionen Euro pro Tag und mehr als 330 Millionen Euro pro Jahr haben.
Mit der Novelle zum Bundesvergabegesetz 2018 wurden auch die Weichen für das Bestbieterprinzip für alle Lebensmittelbeschaffungen der öffentlichen Hand gesetzt: Seither muss ein stärkerer Fokus auf Qualitätskriterien und Folgekosten gelegt werden.
Regionalität und Saisonalität führen zu kurzen Transportwegen. Mit dem Aktionsplan und dem Projekt "Österreich isst Regional" soll dem Ziel, der hundertprozentigen regionalen Beschaffung von Lebensmitteln einen wichtigen Schritt näher gekommen werden.
Gemeinsam mit den Bundesländern wurde die Bundesbeschaffungsgesellschaft mbH beauftragt das Projekt „Forum Österreich isst regional“ umzusetzen. Unter Einbindung der Bundesministerien, Sozialpartner, AMA-Marketing GesmbH und des Netzwerks Kulinarik wird an einem Transformationsprozess mit verstärkter Bewusstseinsbildung, Erhöhung der Regionalität, Stärkung der Saisonalität, Unterstützung der Klimaziele, Förderung der Tierschutz- und Produktionsstandards, Implementierung digitaler Schnittstellen durch Umsetzung von Pilotprojekten, Workshops, Exkursionen, Netzwerkbildung und Events gearbeitet. Dabei versteht sich das Forum auch als Servicestelle für die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln für Einkaufsverantwortliche, Küchenleitungen und Stakeholder.
Kriterien für die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln aus dem Aktionsplan:
- Die beschafften Lebensmittel stammen möglichst zu 100 Prozent aus der Region.
Obst und Gemüse ist möglichst saisonal. - Folgende Mindestanteile der Lebensmittel müssen aus biologischer Erzeugung stammen
- Mindestens 25 Prozent ab dem Jahr 2023
- Mindestens 30 Prozent ab dem Jahr 2025
- Mindestens 55 Prozent ab dem Jahr 2030
- GVO-freie Fütterung bei Rind und Schweinefleisch (Huhn schon jetzt GVO-frei)
- Mindestens 5 Prozent ab dem Jahr 2021
- Mindestens 40 Prozent ab dem Jahr 2023
- 100 Prozent ab dem Jahr 2025
- Frischeier mit Schale, Flüssigeier und Eipulver stammen aus Freiland- oder Bodenhaltung mit dem AMA-Gütesiegel oder Biosiegel
- Tierprodukte (Eier und Fleisch) stammen von Betrieben, die Mitglied eines anerkannten Tiergesundheitsdienstes sind.
- Fleischprodukte gibt es nur mehr mit AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl“ (mehr Platz, mehr Beschäftigungsmaterial, mehr Einstreu, keine Eingriffe) oder vergleichbaren Standards.
- Fisch stammt aus regionalen Gewässern oder aus nachhaltiger artspezifischer Aquakultur.
- Herkunftskennzeichnung in Kantinen:
- Fleisch, Eier und Milch (Angabe mindestens mit „Österreich“, „EU“ oder „Nicht-EU“) muss gut sichtbar aufliegen. Für Fleisch bedeutet Herkunft, wo die Tiere geboren, gemästet und geschlachtet wurden.
- Fleisch, Eier und Milch aus biologischer Erzeugung sind auszuweisen (Angabe mindestens „Bio-Milch“, „Bio-Fleisch“, „Bio-Eier“).
- Damit geht der Bund bei der Herkunftskennzeichnung voran und setzt schon jetzt um, was für das Regal im Handel und in der Kantine im öffentlichen Raum geplant ist.
Weitere Informationen
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Los geht’s: Mehr Qualität auf unseren Tellern
Regionale Lebensmittel sind gesund, gut für die Umwelt und für die (Land-)Wirtschaft in der Region. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran und will mit der Initiative „Österreich isst regional“ aufzeigen, wie der nachhaltige Einkauf von Lebensmitteln durch öffentliche Stellen und in der Gemeinschaftsverpflegung gestaltet werden kann. Dazu gibt es ein neues Handbuch sowie einen Leitfaden. -
Herkunftskennzeichnung in Großküchen und Kantinen
„Verordnung über Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden“ wurde im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist mit 1. September 2023 in Kraft getreten. -
Forum „Österreich isst regional“
Der Beschaffungsgruppe „Lebensmittel und Gemeinschaftsverpflegung“ kommt aufgrund ihrer Breitenwirksamkeit und ihrem direkten Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der zu verpflegenden Menschen eine besondere Rolle zu.