Mehrjähriger Finanzrahmen 2028-2034: Kommissionsvorschlag bringt strukturelle Neuerungen

Landschaft - Regionen
Foto: BMLUK / Rene Hemerka

Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU vorgestellt. Im Vergleich zur laufenden Periode soll das Budget um 64 Prozent auf rund 1,9 Billionen Euro steigen (darin enthalten: 168 Mrd. Euro Rückzahlung „Next Generation EU“). Gleichzeitig ist eine grundlegende Reform der Struktur und Abwicklung des EU-Haushalts vorgesehen.

Wesentliche Änderungen des EU-Finanzrahmens

Der MFR ist die Grundlage für den EU-Haushalt über jeweils sieben Jahre. Angesichts der wirtschaftlichen, sozialen und geopolitischen Herausforderungen – darunter regionale Ungleichheiten, Ernährungssicherheit, Klimawandel, Natur- und Umweltschutz sowie Auswirkungen auf Verteidigung-, Sicherheits- und Migrationspolitik – hat die EK Mitte Juli 2025 einen Vorschlag für die Gestaltung des MFR für die Periode 2028-2034 vorgelegt. Ziel ist ein florierendes Europa, dessen Gesellschaft und Wirtschaft krisenfest, eigenständig und nachhaltig aufgestellt sind.

Der EU-Haushalt soll substantiell umgestaltet werden. Der Vorschlag richtet die Finanzmittel klar auf die politischen Prioritäten aus und vereinfacht gleichzeitig die Regeln für EU-Fördermittel. Zentral dabei sind:

  • Reduktion der Prioritätsbereiche von sieben auf vier
  • Zusammenfassung und Reduzierung der Förderinstrumente (Fonds und Programme) von 52 auf 16
  • Einführung von „Nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen“ (NRPP): Jeder Mitgliedstaat erstellt künftig einen Gesamtplan, der sämtliche relevanten Fördermittel integriert

Der MFR 2028-2034 soll mehr Flexibilität und damit rasches Handeln ermöglichen, die Finanzierungsprogramme straffen, harmonisieren und wirkungsorientiert ausrichten sowie einen Aufschwung der Wettbewerbsfähigkeit bewirken.

Kohäsionspolitik im neuen MFR

Die Kohäsionspolitik zählt derzeit zu den zentralen Investitionsinstrumenten des EU-Haushalts und bleibt auch weiterhin, gemeinsam mit der Agrarpolitik, ein Kernelement dessen. Ihr Ziel ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken und bestehende Wohlstandsunterschiede zwischen den Regionen zu verringern. Indem sie das regionale Potenzial gezielt fördert, trägt sie wesentlich zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU bei. Zukünftig soll die Kohäsionspolitik, wie auch die Agrarpolitik oder Maßnahmen zur Migration und Sicherheit, Teil der „Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne“ (NRPP) sein. Die finanziellen Mittel stehen in einem neuen Fonds, dem „Europäischer Fonds für wirtschaftliche, territoriale, soziale, ländliche und maritime Entwicklung, für nachhaltigen Wohlstand und Sicherheit (NRP-Fonds)“ zur Verfügung.

Der NRPP als einziger Plan pro Mitgliedstaat, der alle relevanten Unterstützungsmaßnahmen beinhaltet, soll für eine stärkere Wirkung und effizientere Nutzung der EU-Mittel sorgen und eine Vereinfachung für Behörden und Begünstigte bewirken. Der nationale Plan soll in enger Abstimmung mit der Kommission vom Mitgliedstaat in Kooperation mit den Regionen, den lokalen Gebietskörperschaften sowie anderen relevanten Interessenträgern entwickelt und umgesetzt werden.

Der MFR Vorschlag sieht auch vor, dass die Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Interreg – fortgesetzt werden. Sie sollen nicht im nationalen NRPP, sondern in einem eigenen EU-weiten Interreg Plan beschrieben werden.

Finanzielle Eckpunkte der Kohäsionspolitik 2028 – 2034

  • für wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion, Fischerei und Teile der ländlichen Entwicklung ca. 453 Milliarden Euro
  • davon für weniger entwickelte Regionen: 218 Milliarden Euro
  • 14 % der Mittel müssen für soziale Ziele eingesetzt werden
  • für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg: rund 10 Milliarden Euro

Eine Kofinanzierung aus nationalen Mitteln ist weiterhin erforderlich. Der Kofinanzierungssatz orientiert sich am jeweiligen Entwicklungsstand der Region.

Auswirkungen auf Österreich

Für Österreich steht noch kein Betrag, der für kohäsionspolitische Zielsetzungen im Rahmen des NRPP verwendet werden kann, fest. Gemäß einem ersten Vorschlag der EK soll Österreich im Rahmen des NRPP insgesammt rund 10 Mrd. Euro erhalten, davon mind. 0,9 Mrd. für Maßnahmen im Bereich Migration/Sicherheit; ein noch nicht festgelegter Betrag ist für die Einkommensstützung in der Landwirtschaft sowie Fischerei vorgesehen; der verbleibende Betrag kann dann für Maßnahmen der Kohäsionspolitik, ländlichen Entwicklung und Fischerei verwendet werden.

Inhaltlich können erfolgreiche Maßnahmen in den laufenden EU-Programmen fortgeführt werden aber auch neue Förderansätze entwickelt werden. Zu den schon bisher im Rahmen der Kohäsionsprogrammen in Österreich verfolgten Maßnahmenziele zählen unter anderem die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, die Unterstützung des gerechten Übergangs, die digitale Transformation, Verbreitung von Innovationen in allen Regionen, Unterstützung von Beschäftigung, Förderung qualifizierten Arbeitsangebotes und soziale Inklusion.

Weitere Schritte

Die Vorschläge der Kommission bilden den Auftakt für intensive Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten in den nächsten zwei Jahren. Die Umsetzung der NRPP ist ab 1. Jänner 2028 vorgesehen.

Bedeutung für Landwirtschaft und GAP

Was der Vorschlag der Europäischen Kommission für den Bereich Landwirtschaft bedeutet, können Sie hier nachlesen: Vorschlag für den Finanzrahmen der EU und die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028

Weiterführende Informationen