Landwirtschaftliche Vorrangzonen als Instrument der Raumplanung in Österreich

Landwirtschaftliche Vorrangzonen als Kartengrafik mit Grünflächen, Straßen und Häusern - von Bebauung freizuhaltende Zone - Beispiele für Ausweisungsfaktoren: hohe Bodenqualität, geringe Hangneigung, zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche; Erstellen von überörtlichen Plänen durch die Länder
Foto: BMLUK / Jutta Harather design01.at

Landwirtschaftliche Vorrangzonen halten ertragreiche Böden langfristig für die landwirtschaftliche Produktion frei und tragen so zur Ernährungssicherheit bei - besonders in Zeiten des Klimawandels. Die Analyse des BMLUK stellt den Status quo der Umsetzung landwirtschaftlicher Vorrangzonen in den Bundesländern dar und beleuchtet ihren Beitrag zu nachhaltigem Flächenmanagement.

Konzept der landwirtschaftlichen Vorrangzonen

Fruchtbare Böden sind eine zentrale Ressource für die Ernährungssicherheit, den Klimaschutz und die Klimawandelanpassung. Doch der Druck auf landwirtschaftliche Flächen wächst – vor allem durch Siedlungserweiterung und Infrastrukturprojekte.

Der Verlust fruchtbarer Böden - die über Jahrhunderte entstanden sind - stellt ein großes Risiko dar. Die österreichweite BEAT-Studie (2018) zeigt, dass bei fortschreitendem Klimawandel und steigendem Flächenverbrauch die Selbstversorgung mit Lebensmitteln gefährdet ist. Im „worst-case“-Szenario könnte etwa die Ertragsfähigkeit der Böden bis 2050 um durchschnittlich 19 % sinken – in manchen Regionen sogar deutlich mehr.

Landwirtschaftliche Vorrangzonen sind ein raumplanerisches Instrument, das den Schutz besonders wertvoller Acker- und Grünlandflächen vor Bebauung und anderen konkurrierenden Nutzungen sichern soll. Ziel ist es, die Ernährungssicherheit langfristig zu gewährleisten und gleichzeitig zentrale Funktionen des Bodens – wie Kohlenstoffspeicherung oder Wasserrückhalt – zu erhalten.

Status quo und Empfehlung

Als Instrument der Raumplanung wird die Festlegung landwirtschaftlicher Vorrangzonen bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt. Die vorliegende Kurzexpertise des Bundesministeriums für Landwirtschaft (BMLUK) beleuchtet den aktuellen Stand und Entwicklungsmöglichkeiten dieses Instruments in Österreich. Sie basiert insbesondere auf folgenden Grundlagen:

  1. Regionen-Strategie „Meine Region – Unser Weg“ (2022): betont die Notwendigkeit gleichwertiger Lebensverhältnisse und nachhaltiger Flächennutzung in allen Regionen.

  2. Bodenstrategie für Österreich (2024) – strebt bis 2030 eine deutliche Reduktion der Flächeninanspruchnahme an und nennt die Vorrangzonen als zentrale Maßnahme.

  3. BEAT-Studie (2018) – ermittelt den Bodenbedarf zur Ernährungssicherung unter Berücksichtigung von Klimaszenarien.

  4. Fachgutachten der AG „Quantitativer Bodenschutz“ (2024) – liefert methodische Empfehlungen zur landesweiten Festlegung von Vorrangzonen.

Wie ist der Umsetzungsstand?

Die Analyse zeigt die unterschiedlichen Herangehensweisen der Bundesländer. Die Zielsetzungen der Bundesländer unterscheiden sich zum Beispiel aufgrund individueller landschaftlicher Voraussetzungen (Siedlungsstrukturen, Berge, Wälder).

  • Burgenland, Niederösterreich, Tirol, Steiermark und Wien haben bereits weitreichende, Vorrangzonen mit klaren Schutzvorgaben umgesetzt.

  • In Oberösterreich, Vorarlberg, Kärnten und Salzburg existieren teils nur regionale Festlegungen oder unverbindliche Planungsgrundlagen.

Die Bundesländer, in denen bereits landwirtschaftliche Vorrangzonen festgelegt wurden, haben bei der Festlegung unterschiedliche Kriterien (Ertragsfähigkeit, Flächengröße, Hangneigung etc.) angewendet.

Die Autorinnen und Autoren der Kurzexpertise empfehlen eine österreichweit einheitlichere Vorgehensweise und eine stärkere gesetzliche Verankerung dieser Schutzmaßnahme. Landwirtschaftliche Vorrangzonen sind ein zentrales Instrument um den Verlust wertvoller Böden zu stoppen, die Ernährungssicherheit zu sichern und klimaresiliente Regionen zu fördern. Abschließend werden auch die Ansatzmöglichkeiten für die regionale Handlungsebene reflektiert.

Die Kurzexpertise zum Download